23.11.2005 | 13:05

Patientenanwälte zu Qualitätssicherung

„Nicht vor Ziel umkehren“

Für mehr Qualität in der Gesundheitsversorgung machen sich die Patientenanwälte in einer gemeinsamen Resolution stark. „Der derzeitige Verordnungsentwurf zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung ist nicht ausreichend, und wir ersuchen die zuständige Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat, im Interesse der Patienten hier nicht nachzugeben“, so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte, Gerald Bachinger.

Die Patientenanwälte haben vergangene Woche bei ihrer halbjährlichen Tagung in St. Pölten den derzeitigen Entwicklungsstand der Qualitätskriterien für niedergelassene Ärzte erörtert. „Dabei mussten wir feststellen, dass der vorliegende Entwurf trotz langer Diskussionen in den verschiedenen Gremien der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK) die Interessen der Patienten nicht in jenem Maße berücksichtigt, das unbedingt notwendig ist. Das ist umso bedauerlicher, da ja gerade die Patienten von einheitlichen und hohen Qualitätsstandards profitieren sollen“, so Bachinger.

Dabei sei man einem breiten Konsens bereits sehr nah gewesen, bedauern die Patientenanwälte. „Der wissenschaftliche Beirat der Gesellschaft für Qualitätssicherung hat auf Basis von Kompromissen einstimmige Beschlüsse gefasst, bei denen auch die von der Ärztekammer entsandten Mitglieder mitgezogen sind. Umso unverständlicher ist, warum die Ärztekammer so knapp vor der Ziellinie umkehrt und zurück Richtung Start läuft.“

Die Patientenanwälte kritisieren, dass im derzeitigen Entwurf nun Punkte fehlen, die bereits vom wissenschaftlichen Beirat beschlossen wurden. Dazu zählt die Berücksichtigung von Behandlungsleitlinien und der evidenzbasierten Medizin (EbM) ebenso wie die Verpflichtung zur Fortbildung und eine regelmäßige Erhebung der Patientenzufriedenheit. Bei EbM werden Studien und Daten ausgewertet, um anhand der vorliegenden Informationen die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen.

„Wir fordern die Ärztekammer daher dringend auf, ihre Hinhaltetaktik aufzugeben und endlich jene Qualitätskriterien umzusetzen, die sie im wissenschaftlichen Beirat mitbeschlossen hat“, so Bachinger. „Damit würde das letzte Hindernis auf dem Weg zu einer patientenorientierten Qualitätsverordnung fallen.“

Weitere Informationen: Gerald Bachinger, Telefon 02742/9005-15575.


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