04.11.2005 | 12:58

Kranzl: Behörden haben bei „Kleinem Glückspiel“ gehandelt

Mittlerweile drei weitere Ansuchen um Spielautomaten-Aufstellung

Landesrätin Christa Kranzl stellte heute im Landhaus in St. Pölten klar, dass der Antrag und der am 8. August 2005 positiv ausgestellte Bescheid über die Aufstellung von 2.500 Spielautomaten in niederösterreichischen Gemeinden weder Dr. Eleonore Wolf, der zuständigen Abteilungsleiterin im Amt der NÖ Landesregierung, noch ihrem Büro oder ihr als Regierungsmitglied für das Veranstaltungswesen bzw. Spielautomatengesetz zur Kenntnis gebracht wurde. Am 31. August habe sie einen Hinweis erhalten, dass dieser Bescheid existiere. Nach sofortiger Anforderung sämtlicher Unterlagen und nach intensivem Aktenstudium sei ein Zustellmangel festgestellt worden, welcher der Betreiberfirma am 12. September zur Kenntnis gebracht worden sei, mit der Information, dass damit der ausgestellte Bescheid rechtlich nicht existent sei.

Mit 22. September sei „vollkommen im Einklang mit dem NÖ Spielautomatengesetz für das ‚Kleine Glücksspiel’“ ein negativer Bescheid „mit meiner Unterschrift“ ausgestellt worden, meinte Kranzl weiter. Am 19. Oktober habe man einen anonymen Hinweis erhalten, dass derartige, angeblich verbotene Spielautomaten in Wiener Neustadt aufgestellt worden seien. Die Exekutive habe am 21. Oktober diesen Hinweis bestätigt. Auch habe sie Kontakt mit dem Magistrat der Stadt Wiener Neustadt als zuständige Strafbehörde aufgenommen. Der Magistrat habe daraufhin den Raum versiegelt, weil der Abtransport der Automaten nicht möglich gewesen sei.

Mit 27. Oktober habe der Magistrat schließlich das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Der Bescheid sei der Betreiberfirma zugesandt worden, mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme und einer Frist bis 17. November. „Der Magistrat der Stadt Wiener Neustadt hat also vollkommen korrekt gehandelt“, argumentierte Kranzl. Die Betreiberfirma könne eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof richten, „wir leben in einem Rechtsstaat“. Die Beschwerdefrist sei am 3. November um 24 Uhr abgelaufen. Sie gehe aber davon aus, dass „die Betreiberfirma eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einbringen wird oder bereits eingebracht hat“. Mittlerweile seien drei weitere Ansuchen bei der zuständigen Abteilung eingebracht worden, eines um die Aufstellung von 5.000 Automaten, eines für 500 und eines für 125.

Das NÖ Spielautomatengesetz stamme aus dem Jahre 1982 und sei damals vorausschauend formuliert worden, stellte Kranzl fest. Um den neuen technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, solle jetzt das Spielautomatengesetz novelliert werden. Das Gesetz liege bereits als Entwurf vor und solle in nächster Zeit von den Klubs der NÖ Landtagsabgeordneten diskutiert werden. Auch führe die Innenrevision des Amtes der NÖ Landesregierung Erhebungen durch, was bewirkt habe, dass „diese Mitarbeiter nicht mehr in der Fachabteilung tätig“ seien.


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