30.09.2005 | 10:56

Patientenentschädigung: Immer mehr Auszahlungen in NÖ

46 Betroffene bekamen Geld aus Entschädigungsfonds

Mehr Fälle, höhere Auszahlungen – das geht aus dem Tätigkeitsbericht des NÖ Patienten-Entschädigungsfonds hervor. Der Patienten-Entschädigungsfonds wurde im Jahr 2001 eingerichtet. Er ist kein Ersatz der zivilrechtlichen Haftung, sondern als Ergänzung und Optimierung des Schadenersatzrechtes gedacht. Keinesfalls soll der Fonds also die Haftpflichtversicherungen der Krankenanstalten finanziell entlasten. Dennoch wurde mehr Geld an Patienten ausbezahlt: im Vorjahr waren es insgesamt 569.500 Euro, nach 412.136 Euro im Jahr 2003 und 161.500 Euro im Jahr 2002.

Der Fonds kommt dabei für Schäden auf, die durch Untersuchungen, Behandlungen oder unterlassene Handlungen in Krankenanstalten entstehen. Nicht erfasst sind Schäden, die bei niedergelassenen Ärzten passieren. „Abgedeckt werden außerdem nur jene Fälle, in denen eine gerichtliche Klage keinen Erfolg hätte, sei es, weil es keine eindeutige Haftung gibt, eine seltene schwerwiegende Komplikation aufgetreten ist oder eine so genannte ‚aufgeklärte’ Komplikation so schwer verlaufen ist, dass großer Schaden entstanden ist (‚Katastrophenverlauf’)“, erklärt der NÖ Patientenanwalt Gerald Bachinger.

Die finanziellen Mittel bekommt der Fonds von den Patienten selbst. 73 Cent pro Aufenthaltstag im Spital (maximal 28 Tage/Jahr) werden mit dem Kostenbeitrag eingehoben. Bis zum Jahr 2004 wurde grundsätzlich ein Drittel des Schadens abgegolten. Die Höchstgrenze lag bei 21.000 Euro, in sozialen Härtefällen bei 36.000 Euro.

Allerdings wurde dieser Rahmen im Jahr 2004 erhöht: nun wird die Hälfte des Schadens abgegolten, der maximale Auszahlungsbetrag für besonders schwere Dauerschäden liegt bei 70.000 Euro. Die bisherigen Höchstgrenzen gelten zwar immer noch, können aber in Ausnahmefällen überschritten werden. Seit dieser Erhöhung ist das Auszahlungsvolumen um 58 Prozent gestiegen. Der höchste Betrag lag bei 44.000 Euro, im Durchschnitt wurden 10.546 Euro bezahlt. Auch der Kreis der Anspruchsberechtigen wurde erweitert: nun können im Todesfall die Hinterbliebenen die entstandenen Kosten und entgangenen Unterhalt geltend machen.

Entschieden wird über die Auszahlungen in der Entschädigungskommission. Sie setzt sich aus Patientenanwalt Gerald Bachinger, Landesgerichtspräsident Kurt Leitzenberger, Paul Bratusch-Marrain von der ARGE der Ärztlichen Direktoren, Elisabeth Kapral von der Abteilung Sanitätsrecht und Kurt Hiess vom Dachverband der Selbsthilfegruppen NÖ zusammen.

Über 54 Fälle hat die Kommission - nach Prüfung durch die Patientenanwaltschaft - im Vorjahr beraten (2003: 49 Fälle; + 10 Prozent). In 46 davon konnte eine Entschädigung zugesprochen werden. In den abgelehnten acht Fällen wurden die Voraussetzungen für eine Zahlung nicht erfüllt. Für das heurige Jahr rechnet Patientenanwalt Bachinger mit einem weiteren massiven Anstieg. In den ersten sechs Monaten wurden bereits 42 Fälle bearbeitet, ein Plus von 55 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Ein Viertel der Fälle stammt übrigens aus dem Fachbereich der Chirurgie, 18 Prozent der geschädigten Patienten waren auf Internen Abteilungen behandelt worden. 14,5 Prozent der Fälle kamen aus dem unfallchirurgischen Bereich sowie jeweils 13 Prozent aus Gynäkologie und Orthopädie. Die übrigen Fälle stammen aus verschiedenen Bereichen. Die durchschnittlich Bearbeitung dauerte im Vorjahr sechs Wochen.

Weitere Informationen: Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, 3100 St. Pölten, Rennbahnstraße 29; Tor zum Landhaus, Telefon 02742/9005-15575,

e-Mail: post.ppa@noel.gv.at, www.patientenanwalt.com.


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