22.09.2005 | 13:49

Kranzl steht dem neuen Veranstaltungsgesetz kritisch gegenüber

Anmeldesystem statt Bewilligungspflicht

Landesrat Christa Kranzl steht dem Antrag für ein neues niederösterreichisches Veranstaltungsgesetz kritisch gegenüber, ergab heute ein Pressegespräch im St.Pöltner Landhaus. Dieses Veranstaltungsgesetz soll ab 1. Jänner 2006 Gültigkeit haben.

Dieses neue Gesetz solle vor der derzeitigen Bewilligungspflicht hin zu einem reinen Anmeldesystem führen, sagte Kranzl. Die zuständige Behörde habe dann nur mehr zwei Möglichkeiten: Die Veranstaltung zur Kenntnis zu nehmen oder sie zu untersagen. In diesem Gesetzesantrag sei z.B. die Vorschreibung von Auflagen nicht vorgesehen. Kranzl hätte eine Mischform zwischen dem Anmeldesystem und der Bewilligungspflicht vorgezogen: Veranstaltungen, die regelmäßig stattfänden, unterliegen dem Anmeldesystem, für andere, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, müsste nach wie vor die Bewilligungspflicht gelten. „Das Mischsystem ist ein guter Kompromiss“, argumentierte Kranzl. Wenn nämlich die Behörde einmal eine Veranstaltung zur Kenntnis nehme, sei damit auch die Haftungsfrage, also die Mitverantwortlichkeit, miteinbezogen.

Vier Wochen hat die Behörde Zeit, die Anmeldung einer Veranstaltung zu überprüfen und nachzusehen, ob alle vom Gesetz geforderten Unterlagen auch vorgelegt worden sind. Kranzl hält diesen Zeitraum für zu kurz.

Bei Veranstaltungen mit geringerer Besucheranzahl – 150 Personen in genehmigten Gebäuden, 300 Personen im Freien – gebe es nur eine vereinfachte Anmeldepflicht, bei der wesentlich weniger Unterlagen des Veranstalters genügen. Für Kranzl sei nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen z.B. auf die Vorlage eines sicherheits-, brandschutz- und rettungstechnischen Konzepts verzichtet werden solle.

Nach dem alten Veranstaltungsgesetz waren/sind die Gemeinden und das Amt der NÖ Landesregierung für genau abgegrenzte Bereiche zuständig. Der neue Antrag sehe vor, dass ein Bereich den niederösterreichischen Gemeinden zufalle, ein zweiter würde an die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen werden, für einen ganz wichtigen dritten Teil sei das Amt der NÖ Landesregierung zuständig.


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