20.09.2005 | 15:00

Naturalrabatte – NÖ Patientenanwalt über Verbot erleichtert

Bachinger: „Damit ist schiefe Optik beseitigt“

Deutliche Zustimmung findet das Verbot der umstrittenen Naturalrabatte für Ärzte mit Hausapotheken beim NÖ Patientenanwalt Gerald Bachinger. Eine entsprechende Novelle des Arzneimittelgesetzes wurde heute im Ministerrat beschlossen. Damit soll die übliche Praxis unterbunden werden, dass Ärzte zu den von ihnen bestellten Medikamenten bis zu 200 Prozent der Menge gratis dazu bekommen, den Sozialversicherungen gegenüber aber normal verrechnen.

„Ich bin froh, dass ein vollständiges Verbot beschlossen wurde“, sagt Bachinger. „Damit ist die schiefe Optik, dass ein Arzt nicht das medizinisch bestgeeignete Medikament für den Patienten, sondern jenes mit der größten Gewinnspanne wählt, beseitigt. Die davor diskutierte Variante, mit der Naturalrabatte bis zu einem gewissen Prozentsatz erlaubt werden sollten, hätte keinesfalls genügt, um das Vertrauen der Patienten in ihre Ärzte wiederherzustellen.“

Vom Verbot nicht betroffen sind normale Preisnachlässe, womit sich auch der NÖ Patientenanwalt anfreunden kann. „Hier ist für deutlich mehr Transparenz gesorgt, die nicht zu Lasten der Patienten bzw. der Versicherten geht. Als Patientenvertreter gehe ich ohnehin davon aus, dass Geldrabatte an die Krankenkassen weitergegeben werden müssen“, so Bachinger.

Weitere Informationen: Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, 3100 St. Pölten, Tor zum Landhaus, Rennbahnstraße 29, Telefon 02742/9005-15575, e-mail post.ppa@noel.gv.at, www.patientenanwalt.com.


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