12.09.2005 | 13:41

Entfall des Diskriminierungsverbots für Kassenpatienten

NÖ Patientenanwalt sieht in Verhandlungen weiteren Schritt zu „Zweiklassenmedizin“

Kritik übt der NÖ Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger am Plan der Ärztekammer, das „Diskriminierungsverbot“ für Kassenpatienten aufzuheben. Wie das Wirtschaftsblatt in seiner Samstag-Ausgabe berichtet, steht die Kammer derzeit in Verhandlungen mit der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB). Damit Ärzte mehr Geschäft mit Privatpatienten machen können, sollen Kassenpatienten künftig benachteiligt werden dürfen. Bisher ist das Ärzten mit Kassenverträgen verboten.

Ein solcher Vertrag ist zwar Sache der Ärztekammer und der jeweiligen Versicherungsanstalt, muss aber vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger und vom Gesundheitsministerium genehmigt werden. „Setzen sich die Ärzte mit dieser Forderung durch, wird dieses Beispiel auch bei anderen Versicherungsanstalten Schule machen“, fürchtet Bachinger und ärgert sich über das Verhalten der Ärztekammer. „Statt eine zufriedenstellende Lösung für die fragwürdigen Naturalrabatte auf den Tisch zu legen, zettelt die Kammer die nächste Entwicklung an, die die Mehrheit der Patienten benachteiligt.“

Der NÖ Patientenanwalt sieht in den Verhandlungen einen weiteren Schritt, mit dem „still und heimlich das Solidarprinzip durchlöchert und die ‚Zweiklassenmedizin’ gefördert werden soll.“ Für Kassenpatienten sieht Bachinger bei einer Aufhebung des Diskriminierungsverbots ausschließlich negative Folgen: „Die Wartezeiten werden noch länger und der Druck steigt, sich ‚freiwillig’ beim selben Arzt um teures Geld als Privatpatient behandeln zu lassen, um mehr Zeit und Zuwendung zu bekommen. Angesichts der schon derzeit vollen Wartezimmer und langer Wartezeiten ist das eine äußerst patientenfeindliche Entwicklung, die ich entschieden ablehnen“, so Bachinger.

Nähere Informationen: Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, 3100 St. Pölten, Rennbahnstraße 29, Tor zum Landhaus, Telefon 02742/9005-15575,

www.patientenanwalt.com.


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