09.09.2005 | 13:14

EuGH-Urteil zu Sendemastensteuer in Belgien

Plank, Karner: Bestätigung des niederösterreichischen Weges

Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank und VP-Landesgeschäftsführer Mag. Gerhard Karner sehen in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Sendemastensteuer in Belgien nach EU-Recht zulässig ist, eine Bestätigung des niederösterreichischen Weges, die Betreiber zum Bündeln zu zwingen und so Landschaft, Ortsbild und Gesundheit der Bürger zu schützen.

„Nun sind alle Voraussetzungen gegeben, um dem Wildwuchs an Sendemasten Einhalt zu gebieten“, betonte Plank heute bei einer Pressekonferenz in St. Pölten. Auch in Bayern würden 80 Prozent der Masten von mehreren Handybetreibern genutzt. Dass es wegen der Handymastensteuer zu „Lücken in der Versorgung“ kommen könnte, glaubt Plank nicht. Denn die Mobilfunkkonzerne hätten den „juristischen und staatlichen Auftrag“, eine Vollversorgung zu gewährleisten.

„Die von den Betreibern geplanten 4.000 zusätzlichen Masten bestätigen die dramatische Situation für Niederösterreich“, ergänzte Karner. Die Mobilfunkbetreiber „sollen sich in einer Gesellschaft zusammentun und die gemeinsame Infrastruktur im Interesse von Umweltschutz und Lebensqualität nutzen“. Durch Zusammenlegen von drei Standorten auf einen würden große Ersparnisse entstehen, die an die Handybenutzer weiter zu geben sind. Das heißt, es müsse „zu einer Reduzierung von Handygebühr und Masten kommen“, zeigte sich Karner überzeugt. Im Gegenzug würde Niederösterreich das Gesetz über die Handymastensteuer sistieren.


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