11.05.2005 | 10:21

Was jeder Patient wissen sollte

Neue Broschüre informiert

Die „Chefarztpflicht neu“ schafft immer wieder Probleme für die PatientInnen: „Verschreibt ein Kassenarzt auf einem Rezept ein Medikament, dann soll der Patient das benötigte Präparat auch unmittelbar in der Apotheke bekommen“, erläuterte Dr. Herbert Cabana, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer, heute in Wien. Komplizierte Formalitäten würden den Beginn der Behandlung verzögern.

Kritik an der Umsetzung der neuen Regelung übt auch NÖ Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger: „Chefärzte könnten eine wichtige Aufgabe im Bereich der Qualitätssicherung übernehmen, sollten aber nicht Verweigerer von Medikamenten sein.“ Hauptverband und Ärztekammer hätten noch kein funktionierendes System geschaffen. Zudem sei die Chefarztpflicht in allen neun Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bachinger: „Eine einheitliche Lösung würde Abhilfe schaffen.“

Bachinger trat auch dafür ein, dass das so genannte Patientenverfügungsgesetz so schnell wie möglich in Kraft trete: Das Selbstbestimmungsrecht müsse gewahrt bleiben.

Umfassende Informationen zu den Patientenrechten gibt nun die neue Broschüre „Patientenrechte und Arzneimittel“, die heute ebenfalls vorgestellt wurde. Das Heft informiert beispielsweise über Patientenrechte und die individuelle Umsetzung der Chefarztpflicht.

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