10.05.2005 | 14:40

NÖ Patientenanwalt: Fehlermeldesystem rasch umsetzen

Verzögerungstaktik der Ärztekammer nicht akzeptabel

„Das Fehlermeldesystem im Gesundheitsbereich darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.“ Das fordert der NÖ Patientenanwalt Gerald Bachinger und reagiert damit auf eine Aussendung der Österreichischen Ärztekammer, in der sich Präsident Reiner Brettenthaler erst ab dem Jahr 2006 zu Gesprächen bereit erklärt. „Die Patientensicherheit ist ein essentieller Teil des vor kurzem in Kraft getretenen Gesundheitsqualitätsgesetzes. Eine rasche Umsetzung ist also notwendig, auch wenn die ärztliche Standesvertretung dies als nicht vordringlich sieht“, so Bachinger.

Die Diskussionen über die Zahl allfälliger medizinischer Behandlungsfehler, die laut Expertenschätzungen pro Jahr passieren, würden eindringlich zeigen, dass ein großes Wissensdefizit über die Qualität im Gesundheitswesen in Österreich bestehe. „Die Patienten haben das Recht, dass alles, was dem aktuellen wissenschaftlichen Standard entspricht, auch in Österreich rasch begonnen und umgesetzt wird.“ In der Schweiz und anderen europäischen Ländern gibt es laut Bachinger bereits praktische Erfahrungen mit solchen Meldesystemen. „Wer für eine hohe fachliche Qualität eintritt, muss auch für zeitgemäße Maßnahmen der Patientensicherheit eintreten.“

Energisch entgegnet der NÖ Patientenanwalt der Aussage Brettenthalers, die Ärzte seien Anwälte der Patienten. „Die Ärzte sollen sich auf ihre vielfältigen und wichtigen Aufgaben besinnen, nämlich die Patienten nach den aktuellen Regeln der medizinischen Wissenschaft behandeln.“

Ähnliches empfiehlt Bachinger den Ärztekammern: Sie hätten einen klaren gesetzlichen Auftrag, und zwar die Interessen der Ärzte zu vertreten. „Wie sich in den jüngsten Diskussionen um die Gesundheitsreform und die ‚Chefarztpflicht neu’ zeigt, decken sich die Interessen der Patienten nicht immer mit den Interessen der Ärzte. Klare Aufgabenverteilungen und Positionen sind daher notwendig, und die hat der Gesetzgeber - siehe Ärztegesetz und Patientencharta - auch definiert“, so Patientenanwalt Gerald Bachinger.

Nähere Informationen: Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, 3100 St. Pölten, Rennbahnstraße 29, Tor zum Landhaus, Telefon 02742/9005-15575,

e-mail post.ppa@noel.gv.at, www.patientenanwalt.com.


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