25.03.2005 | 10:00

Fall Schiavo: NÖ Patientenanwalt mahnt zu sachlicher Diskussion

Bachinger: Arbeiten an neuem Patientenverfügungs-Gesetz rasch abschließen

Der Fall der US-Wachkomapatientin Terri Schiavo hat auch in Österreich eine heftige Diskussion um die Selbstbestimmung von Patienten ausgelöst. Der NÖ Patientenanwalt Dr. Gerald Pachinger zeigt sich betroffen von den Vorgängen in den USA: „Alle, die an dieser Auseinandersetzung mitwirken, behaupten, dass sie die Interessen und den wahren Willen der Patientin vertreten. Die Argumente sind ja durchaus nachvollziehbar, in Wirklichkeit ist die Patientin aber zu einem Spielball der verschiedenen Interessen der Verwandten, der Behörden und der Politik geworden.“

Diese verfahrene Situation sei aber nur deswegen entstanden, weil keine klare Willensäußerung der Patientin vorliege und die Angehörigen, Ärzte und Behörden damit auf Mutmaßungen angewiesen seien. „Diese Auseinandersetzung zeigt also deutlich, wie wichtig eine Vorsorge zu Zeiten ist, in denen der Patientenwille noch vom Patienten selbst ausgedrückt und artikuliert werden kann. Umso dringender ist daher die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit zu unterstützen, die eine klare Regelung der Patientenverfügung bringen soll“, so Bachinger.

Einen ähnlichen menschlich unwürdigen Rechtsstreit um Patienten schließt Bachinger in dieser extremen Form für Österreich aus. Allerdings würden sich die gleichen grundsätzlichen Fragen zum Umfang eines der wichtigsten Patientenrechte stellen: dem Selbstbestimmungsrecht.

„Wenn wir die Autonomie – also die Selbstbestimmung – der Patienten in einer aktuellen Situation akzeptieren, müssen wir dann nicht auch akzeptieren, dass ein Patient für die Zukunft dieses Recht ausüben kann?“, fragt Bachinger. Die Erforschung des mutmaßlichen Patientenwillens sei rechtlich geboten und oft die einzige Möglichkeit, das letzte Segment an Patientenautonomie zu wahren. „Ist dies aber nicht außerordentlichen schwierig, wenn nicht sogar meist unmöglich? Und führt diese Unmöglichkeit nicht wieder zwangsläufig zur Fremdbestimmung?“

Schließlich stellt Bachinger zur Diskussion, wie weit das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten gehen soll: „Umfasst es auch das Recht über die Grundbetreuung, also über die künstliche Ernährung, zu entscheiden und dies auch im Vorhinein abzulehen?“ Zu hinterfragen sei auch, ob eine Maßnahme der künstlichen Ernährung – etwas das Setzen einer PEG-Sonde – nicht schon für sich eine medzinische Maßnahme bedeute. „Kann daher nicht auch die künstliche Ernährung durch Setzen einer PEG-Sonde von den Patienten abgelehnt werden?“

Patientenanwalt Bachinger fordert daher, die derzeit bereits weit gediehenen Arbeiten am Entwurf eines Patientenverfügungs-Gesetzes rasch abzuschließend und dieses unverzüglich zu beschließen.

Weitere Informationen: Dr. Gerald Bachinger, NÖ PatientInnen- und Pflegeanwalt, Telefon 02742/9005-15575, www.patientenanwalt.com


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