16.02.2005 | 10:07

Plank zur Asylbetreuung der Bundesländer

Alle Vertragspartner müssen Vereinbarung einhalten

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer gestrigen Sitzung einen Einspruch gegen den Rücktritt Kärntens von der so genannten „Grundversorgungsvereinbarung“ beschlossen.

Dazu der in Niederösterreich für Asylfragen zuständige Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank: „Es ist für Niederösterreich von essentieller Bedeutung, dass alle Vertragspartner zu dieser gemeinsam unterzeichneten Vereinbarung stehen. Dieser Vertrag wurde 2004 zwischen dem Bund und allen Bundesländern abgeschlossen und regelt ausgewogen und umfassend die gemeinsame Vorgangsweise sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller Sicht bei der Grundversorgung von Asylwerbern. Neben der Aufteilung der finanziellen Belastungen wird in dieser Vereinbarung auch nach dem jeweiligen Bevölkerungsschlüssel die Verteilung der Asylwerber auf Quartiere in den einzelnen Bundesländern geregelt. Gerade wir in Niederösterreich sind durch die weitaus größte Erstaufnahmestelle in Traiskirchen sowohl in der Stadtgemeinde Traiskirchen selbst als auch im Bezirk Baden stark belastet. Es ist daher für Niederösterreich wesentlich, dass dieses bewährte Instrument beibehalten wird. Natürlich müssen wir dabei auch weiterhin betonen, dass alle Bundesländer die gemeinsam unterzeichnete Vereinbarung einhalten und die Quote in ihren Ländern entsprechend erfüllen müssen.“


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