03.02.2005 | 12:42

LR Kranzl befürchtet Scheitern der Artikel 15a-Vereinbarung

„Prüfen, ob Verhalten Kärntens rechtens ist“

Vor dem Hintergrund der Kündigung der Artikel 15a-Vereinbarung durch das Bundesland Kärnten im November 2004 lud Landesrätin Christa Kranzl heute zu einer Pressekonferenz mit dem Titel „Grundversorgungsvereinbarung vor dem AUS??? – Auswirkungen auf die NÖ Sozialhilfe“ nach St. Pölten. „Kärnten begründet diesen Schritt damit, dass der Bund, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von maximal 16.000 Asylwerbern ausgegangen war, falsche Zahlen vorgelegt hat. Allerdings haben viele Non-Governmental-Organisations schon damals betont, dass diese Zahl bei mehr als 20.000 liegen wird“, so Kranzl. Als Sozial-Landesrätin von Niederösterreich fordere sie eine umgehende Prüfung, ob ein solches Verhalten „überhaupt rechtens“ sei. „Kärnten hat die 15a-Vereinbarung unterzeichnet und wäre verpflichtet, diese auch einzuhalten. Es ist nicht zu akzeptieren, dass auch nur ein einziges Bundesland seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Niederösterreich bzw. die übrigen Länder werden sicher nicht die fehlenden Quoten Kärntens übernehmen“, so Kranzl.

In diesem Zusammenhang forderte Kranzl weiters die Einberufung des „Bund-Länder-Koordinationsrates“ und die Stützung der Grundversorgungsvereinbarung auf aktuelle Zahlen. Hiezu gebe es zwei Möglichkeiten: Die auf 16.000 Asylwerbern basierende Vereinbarung bleibe mit den festgelegten Quoten aufrecht und der Bund käme für die Differenz auf, oder die Versorgungsvereinbarung werde den aktuellen Zahlen angepasst und der vereinbarte Quotenschlüssel beibehalten, so Kranzl.

Abgesehen davon fordert die Landesrätin eine Verstärkung der Integrationsmaßnahmen und die Erfüllung der Quote durch das Land Niederösterreich, das aktuell „um 139 Personen bzw. um 2,59 Prozent zu wenig Asylwerber“ beherberge.

Überdies sprach sich Kranzl für die Aufnahme der Sozialabteilung in die Verteiler-Informationsliste des Innenministeriums aus: „Zur ordnungsgemäßen Sozialplanung sind regelmäßige Informationen über die Asylanträge unumgänglich.“ Dies sei vor allem im Hinblick auf die „enormen Sozialhilfesteigerungen bzw. die Verschiebung der Kosten zu den Ländern“ erforderlich. Immerhin hätten sich im Jahr 2004 die Anerkennungen von Personen als Konventionsflüchtlinge gegenüber dem Vorjahr um 170 Prozent erhöht, was tiefgreifende Auswirkungen auf die NÖ Sozialhilfe habe. Die Gesamtaufwendungen aus der NÖ Sozialhilfe seien von 2003 auf 2004 um 43 Prozent gestiegen. Der Grund für diese Steigerung sei, dass der Bund „Asylanträge wesentlich rascher“ genehmige, so Kranzl.

Nähere Informationen: Büro LR Kranzl, Telefon 02742/9005-12340, Alois Schroll.


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