28.01.2005 | 13:53

Keine Einführung der „alten“ Chefarztpflicht in NÖ

Bachinger: „Nehmen die Ärzte ihre neuen Aufgaben als Gesundheitsmanager für ihre Patienten ausreichend wahr?“

Die Wiener Ärztekammer etwa geht seit heute ihre eigenen Wege. Die Patienten sollen die „Wahlfreiheit“ haben, ob sie per Fax oder Post auf die Bewilligung für ein Medikament warten oder – wie früher – selbst zum Chefarzt pilgern. „Das ist nichts anderes als eine Wiedereinführung des alten patientenfeindlichen Systems, das ich in Niederösterreich nicht sehen möchte“, kritisiert Niederösterreichs Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger. „Hier wird der Unwille einiger Ärzte, die Einigung umzusetzen, auf die Patienten abgeschoben.“

Zweck der seit 1. Jänner 2005 geltenden neuen Regelung ist, dass die Patienten keinen Aufwand mit der Einholung allfälliger Bewilligungen haben sollen. Die notwendigen Schritte werden vom betreuenden Arzt als Service für seine Patienten gesetzt. Nach einer Statistik des Hauptverbandes aus dem Jahr 2003 fallen nur 4,5 Prozent der verordneten Medikamente unter die Bewilligungspflicht. „Der zusätzliche Aufwand wird sich also in erträglichen Grenzen halten. Wenn wirklich die Bedürfnisse der Patienten im Mittelpunkt stehen – wie von den Ärztevertretern stets betont wird -, erübrigen sich eigentlich alle weiteren Diskussionen“, so Bachinger.

Allerdings zeigen bei der Patientenanwaltschaft einlangende Beschwerden, dass derzeit von manchen niedergelassenen Ärzten versucht wird, Bewilligungen einzuholen, obwohl dies gar nicht notwendig ist. „Dies führt zu vollkommen überflüssigen Verzögerungen in der Versorgung der Patienten mit Medikamenten“, so Bachinger.

Für bisher bewilligungspflichtige Medikamente aus der so genannten „yellow box“ muss seit der Einigung die Verschreibung nur noch in der Patientenkartei des Arztes dokumentiert werden. Die Krankenkasse kontrolliert stichprobenartig im Nachhinein. Genehmigungen sind nur noch bei Medikamenten aus der so genannten "red box" – sie enthält neue Medikamente - und der "no box" – dies sind Medikamente für Ausnahmefälle – nötig.

„Doch offensichtlich ist dies für manche Ärzte nicht verständlich genug“, so Bachinger. So bekam ein Patient nach einer Infusionskur bei einem Facharzt von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse zu hören, dass er die Kosten für das Medikament selbst bezahlen müsse, da es aus der „no box“ stammt. Er wurde von seinem Arzt weder auf diesen Umstand hingewiesen, noch auf jenen, dass dasselbe Medikament in einer anderen Dosierung bewilligungsfrei zu bekommen ist. Als Erklärung hörte der Patient, dass „die von oben“ das so bestimmen würden und er sich bei Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat beschweren solle, die dies so verordnet habe.

„Patientenorientierung bedeutet, dass alles unternommen wird, auf die Bedürfnisse der Patienten einzugehen. Nicht die Patienten sind dem Gesundheitssystem anzupassen, sondern das System soll den Patienten dienen. Wenn dies nicht nur ein Lippenbekenntnis sein soll bedeutet dies, dass der betreuende Arzt als Gesundheitsmanager die erforderlichen Schritte im Interesse seiner Patienten setzt. Das setzt aber voraus, dass die betroffenen Ärzte auch bereit sind, diese neuen Aufgaben für ihre Patienten zu übernehmen“, betont Bachinger.


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