20.01.2005 | 13:18

Mehr als 8.500 Menschen pro Jahr von Delogierung bedroht

Bohuslav: Flächendeckende Prävention geplant

Durch 4.500 Delogierungsanträge der Gerichte sind jährlich rd. 8.500 Menschen in Niederösterreich von akutem Wohnungsverlust bedroht. „Das muss in vielen Fällen nicht so weit kommen, wenn frühzeitig beraten und nach Lösungen gesucht wird“, meint Landesrätin Dr. Petra Bohuslav. Deshalb werde in Niederösterreich bis 2006 eine flächendeckende Delogierungsprävention aufgebaut. Noch heuer würden zwei Pilotprojekte im Raum St. Pölten und im Ballungsraum um Wien gestartet.

Menschen in den Ballungsräumen sind häufiger betroffen als in ländlichen Gebieten. Mit einer bereits gegründeten Arbeitsgemeinschaft Delogierungsprävention, bestehend aus den Sozialeinrichtungen der Caritas Wien, BEWOK Krems, VBO Wiener Neustadt und dem Verein Wohnen St. Pölten wurde bereits ein entsprechendes Konzept erarbeitet.

Bohuslav: „Die meisten Menschen glauben, selbst niemals von Wohnungsverlust bedroht zu werden. Durch Schicksalsschläge, Scheidung oder Trennung beginnt oft ein rascher Absturz.“ Aus den jüngsten Zahlen der Schuldnerberatung gehe hervor, dass auch bereits 12 Prozent der Jugendlichen Schuldenprobleme haben. Durchschnittlich wachse der Beratungsbedarf für Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren um 20 Prozent jährlich. Höhere Handyrechnungen oder Kfz-Reparaturen können oft der Anfang der Misere sein.

Die Folgen von Wohnungsverlust sind meist dramatisch. Verlust an Identität und Selbstvertrauen, Verlust des Arbeitsplatzes und ein Zurückziehen aus dem gesellschaftlichen Leben sind die Folge. Auch Kinder werden aus der gewohnten Umgebung herausgerissen. Die häufigsten Ursachen von Delogierungen sind zumeist Arbeitslosigkeit, Scheidung, Verschuldung, Krankheit, Sucht oder lange Erwerbslosigkeit. „Oft werden falsche Prioritäten bei finanziellen Verpflichtungen gesetzt, die Bezahlung wohnungsbezogener Kosten wird bis zur Zahlungsunfähigkeit aufgeschoben“, erläutert Bohuslav. Delogierungsprävention als Vorwarnsystem, in dem frühzeitig Hilfe angeboten wird, solle noch vor einem Gerichtstermin eine außergerichtliche Problemlösung ermöglichen. Dazu soll mit privaten Hausverwaltungen, gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften, Sozialabteilungen der Bezirkshauptmannschaften, Magistraten und Bürgermeistern künftig enger zusammengearbeitet werden. „Nicht die Drohung einer möglichen gerichtlichen Delogierung soll bei Zahlungsverzug im Vordergrund stehen, sondern finanzielle, rechtliche und soziale Beratung“, fasst Bohuslav zusammen. Oberstes Ziel sei die Aufrechterhaltung der Wohnungsstruktur und der Familienstruktur.

10 Ganztagsarbeitskräfte - Diplomsozialarbeiter, Juristen, Sekretariatskräfte - sollen ab 2006 in den bestehenden sozialen Einrichtungen zur Betreuung eingesetzt werden. Die Beratung soll kostenlos sein, die Daten vertraulich behandelt werden. Die Kosten von rund 700.000 Euro jährlich trägt das Land.


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