21.12.2004 | 10:13

Kettenpflicht auf der B 21 und der B 71

Schneefahrbahnen noch im Alpenvorland und im Waldviertel

Kettenpflicht besteht heute noch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen auf der B 21 über den Ochsattel und das Gschaid sowie auf der B 71 über den Zellerrain ab Holzhüttenboden.

Mit Schneefahrbahnen ist nach wie vor auf höher gelegenen Landesstraßen im Alpenvorland und im Waldviertel zu rechnen. Die Fahrbahnen der Bundesstraßen sind größtenteils trocken bis feucht und ungehindert befahrbar. An exponierten Stellen ist mit Glatteis zu rechnen. Die Fahrbahnen der Autobahnen und Schnellstraßen sind trocken bzw. salznass.

Nähere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Straßenbetrieb, Telefon 02742/9005-602122.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung