20.12.2004 | 10:13

Niederösterreich sorgt bei Gentechnik vor

Plank: NÖ Gentechnikvorsorgegesetz geht in Begutachtung

Das NÖ Gentechnikvorsorgegesetz regelt jene Agenden, die das Bundesgesetz nicht erfasst. Es präzisiert die Aufgaben der Behörde und zielt auf eine abgestimmte und koordinierte Vorgangsweise mit benachbarten Bundesländern ab. Es soll laut Angaben von Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank auch weiterhin die Produktion von qualitativ hochwertigem, gentechnikfreiem Saatgut ermöglichen. Die Zucht von 100 Prozent gentechnikfreiem Saatgut ist ein erfolgreicher Eckpfeiler der niederösterreichischen Landwirtschaft, dem auch in Zukunft hoher Stellenwert beigemessen wird. Daher sollen die niederösterreichischen Landwirte auch weiterhin die Möglichkeit habe, gentechnisch unverändertes Saatgut anzubauen. Da laut EU der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen aus Wettbewerbsgründen nicht verboten werden kann, wird Niederösterreich ein Gentechnikvorsorgegesetz vorlegen.

„Das neue NÖ Gentechnikvorsorgegesetz soll sicherstellen, dass auch in den nächsten Jahren gentechnisch unverändertes Saatgut produziert werden kann“, so Plank. Das Gentechnikvorsorgegesetz ist auf fünf Jahre befristet. Ein allfälliger Anbau von gentechnisch veränderten Substanzen wird von umfangreichen Auflagen begleitet. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die verpflichtende Information der Öffentlichkeit über ein solches Vorhaben. Der Anbau soll nur mit Bewilligung der Landesregierung zulässig sein. Darüber hinaus wird die Behörde auch die Möglichkeit haben, bei Nichteinhalten der vorgeschriebenen Auflagen die Wiederherstellung des früheren Zustands anzuordnen.“

Das Gesetz soll auch in Brüssel notifiziert werden, und derzeit ist davon auszugehen, dass es im Frühjahr 2005 im NÖ Landtag beschlossen werden kann.


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