17.12.2004 | 09:52

Überregionaler Rettungs- und Krankentransportdienst gesichert

Schabl: Wichtige Weichenstellung für Versorgungssicherheit

„Rettungsorganisationen zählen zu den wichtigsten Partnern im Gesundheitswesen. Sie und ihre MitarbeiterInnen sind es, die den Menschen in jedem erdenklichen medizinischen Notfall rasch zur Seite stehen, erste Hilfe leisten und Leben retten“, so Gesundheits-Landesrat Emil Schabl zur Bedeutung der Rettungsorganisationen. Vom Land Niederösterreich wurden nun die Verträge des Landes mit dem Roten Kreuz und dem Arbeiter-Samariter-Bund über den überregionalen Rettungs- und Krankentransportdienst bis zum Jahr 2009 verlängert und diese Woche unterzeichnet.

Das Land Niederösterreich schließt nach dem NÖ Rettungsgesetz einen Vertrag mit den Rettungsorganisationen zur Durchführung ab. Damit ist eine wichtige Weichenstellung für die Versorgung der niederösterreichischen Bevölkerung mit den so lebensnotwendigen Rettungsdiensten getroffen worden“, so Schabl weiter. Die Verträge regeln auch die Finanzierung. So verpflichtet sich das Land, an das Rote Kreuz zur Durchführung des Auftrags, also der Durchführung der überregionalen Rettungs- und Krankentransportdienste, vierteljährlich 2.186.968,40 Euro und 214.371,01 Euro an den Samariter-Bund zu zahlen. Schabl: „Durch den Vertrag, der den mit Ende des Jahres auslaufenden ersetzt, ist gesichert, dass jeder NiederösterreicherIn innerhalb von wenigen Minuten die oft lebensrettende Hilfe erhält.“

Ebenso unterzeichnet wurden die Verträge über die neuen Notfalleinsatzfahrzeuge in Pöggstall und in Aspang. „Mit diesen beiden Notfalleinsatzfahrzeugen ist ein wichtiger Lückenschluss gelungen“, betont dazu Schabl.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung