09.12.2004 | 16:53

Neues NÖ Wohnungsförderungsgesetz beschlossen

Prokop: Von 70 Bestimmungen auf 20

Seit fast einem Jahr ist die neue NÖ Wohnbauförderung in Kraft, nun bekommt sie dazu auch das passende, schlanke und für den Bürger leicht verständliche Gesetz. Heute wurde dieses Gesetz im Landtag beschlossen. “Der enorme Regelungsumfang des 15 Jahre alten Gesetzes von 70 Bestimmungen wurde auf lediglich 20 reduziert, enthält aber alle wichtigen Grundsätze, an denen sich der Wohnbau in Niederösterreich künftig orientiert”, erklärte dazu Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop. Die Ausführung bleibt neuen Richtlinien vorbehalten, die in den kommenden Wochen dazu ausgearbeitet werden und im Wesentlichen die bereits bestehenden Förderungen sowohl im Neubau als auch in der Sanierung regeln. Prokop: “Dadurch ist es möglich, rasch auf neue Herausforderungen unserer Gesellschaft zu reagieren.“ Das neue Gesetz soll am 1. Juni 2005 in Kraft treten.

Für Prokop bleibt der Schwerpunkt der Förderungsmöglichkeiten weiterhin die Errichtung von Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnheimen, insbesondere aber die Sanierung. Die Schonung der Baulandressourcen sei eine wesentliche Zielsetzung.

Als Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Ziels wird die Förderung vom Erreichen eines energetischen Mindeststandards abhängig gemacht. Das wurde bereits in den letzten Jahren im Rahmen der Fördermodelle erfolgreich praktiziert. Überdies habe die Praxis in der neuen Wohnbauförderung gezeigt, dass ökologische Ausrichtung, Energiesparen und eine soziale Staffelung „gut unter einen Hut zu bringen sind“. Die Wohnbauförderung sei deshalb auch nicht auf Verbote und Verordnungen, sondern auf die Schaffung von Anreizen aufgebaut, was laut Wohnbauforschern weitaus wirkungsvoller sei, so Prokop.

Mit dem verpflichtenden Energieausweis ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit, Schutz der Ressourcen und Senkung der Energiekosten gelungen. Sowohl bei Einfamilienhäusern als auch im großvolumigen Bau gibt es einen erfreulichen Trend zum gesteigerten umweltgerechten Bauen, aber auch zum effizienteren Umgang mit den Energiekosten.

Auch die Ausgewogenheit wurde gut verankert, indem die soziale und familiäre Situation stark miteinbezogen wird. Die Schwerpunkte liegen bei Jungfamilien. Mehr als 23.000 Menschen und ihre Familien profitieren jährlich davon.

Neu im Gesetz ist, dass auch Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung wie auch beispielsweise Physiotherapien und Psychotherapien künftig förderbar sein sollen.


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