30.11.2004 | 15:06

Zwei neue Abteilungsleiter im NÖ Landesdienst

Die NÖ Landesregierung beschloss heute zwei personelle Veränderungen im NÖ Landesdienst: Dipl.Ing. Peter Morwitzer wird Leiter der Abteilung „Allgemeiner Baudienst“, er folgt damit Dipl.lng. Peter Kunerth. Diese Bestellung wird mit 1. Dezember 2004 wirksam. Bisher war Morwitzer als Leiter der Abteilung „Bau-, Agrar- und Verkehrstechnik“ tätig. Diese Funktion wird er auch weiterhin ausüben. Mag. Helmut Frank wurde zum Leiter der Abteilung „Wohnungsförderung A“ und der Abteilung „Wohnungsförderung B“ ernannt. Er löst damit Dr. Gerhart Fellner ab. In beiden Abteilungen war Frank bislang als stellvertretender Leiter tätig. Seine Bestellung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.

Peter Morwitzer (Jahrgang 1954) trat am 10. März 1980 nach Beendigung eines Studiums an der Technischen Universität Wien in den NÖ Landesdienst ein. Hier war er von Anfang an in der Abteilung „Bau-, Agrar- und Verkehrstechnik“ tätig. 1993 wurde Morwitzer zum Obmann der Dienststellenpersonalvertretung des Amtes der NÖ Landesregierung gewählt, 1994 folgte die Wahl zum Mitglied der Zentralpersonalvertretung und zum Vorsitzenden des Gewerkschaftlichen Betriebsausschusses. Im Juli 2002 erfolgte die Bestellung zum Leiter der Abteilung „Bau-, Agrar- und Verkehrstechnik“.

Helmut Frank (Jahrgang 1957) wurde am 15. Juli 1974 in den NÖ Landesdienst aufgenommen und im Bereich Landesbuchhaltung eingesetzt. 1982 absolvierte er die Matura, 1990 konnte er sein Betriebswirtschaftslehre-Studium abschließen. 1990 wurde Frank in die Abteilung „Wohnungsförderung“ versetzt, 1991 erfolgte die Überstellung in den Wissenschaftlichen Dienst. Am 1. Juli 2003 erfolgte die Bestellung zum Abteilungsleiterstellvertreter der Abteilung „Wohnungsförderung“.

Zu den Aufgaben der Abteilung „Allgemeiner Baudienst“ gehören unter anderem die Bereiche Geologischer Dienst, Rohstoffforschung, technische Dienstprüfungen, Ziviltechnikerwesen mit Ausnahme der Verwaltungsstrafverfahren, allgemeine Bauwirtschaft, Förderung der Ortsbildpflege oder Amtssachverständigentätigkeit für Naturschutz.

Zu den Aufgaben der Abteilung „Wohnungsförderung A“ gehören beispielsweise Angelegenheiten der Förderung von Wohnbauten, Gewährung von Wohnbeihilfen, technische Überprüfungen und Althaussanierung. Das Aufgabengebiet der Abteilung „Wohnungsförderung B“ umfasst Nichtlandwirtschaftliche Siedlungsangelegenheiten, Förderung von Wohnbauten gemeinnütziger Bauvereinigungen, der Gemeinden und anderer juristischer Personen sowie die Gewährung von Wohnbauhilfen und technische Überprüfungen.


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