Am Sonntag, 27. Februar 2005, finden die Wahlen in die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer und in die Bezirksbauernkammern statt. Als Stichtag wurde Montag, 6. Dezember 2004, festgelegt.
Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die spätestens am Tag der Wahl (27. Februar 2005) das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag (6. Dezember 2004) nach den Bestimmungen der NÖ Landtagswahlordnung vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen und am Tag der Ausfüllung des Wähleranlageblattes kammerzugehörig sind.
Kammerzugehörig sind u. a. die Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter, in Niederösterreich gelegener Grundstücke im Mindestausmaß von einem Hektar, Personen, die in Niederösterreich eine land- und forstwirtschaftliche, selbstständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich auf eigene Rechnung ausüben, und Familienangehörige, wenn sie in deren Betrieb ohne Rücksicht auf ein Entgelt hauptberuflich tätig sind. Als Familienangehörige gelten die Ehegatten, die Eltern, die Kinder und die Schwiegerkinder.
Weitere Informationen: NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, 3100 St. Pölten, Wiener Straße 64, 02742/259-0, Dr. Gottfried Holzer, DW 9004, oder Dr. Johann Lahner, DW 7001.
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