05.10.2004 | 13:00

Land NÖ übernimmt 18 Gemeindespitäler

Pröll: Historische Stunde für Gesundheitspolitik

Das Land Niederösterreich übernimmt mit dem heutigen Tag insgesamt 18 Spitäler von den Gemeinden. Das Land Niederösterreich startete am 22. Jänner 2002 sein Übernahmeangebot an die Gemeinden, das heute endet. Nur die Krankenhäuser Wiener Neustadt, Neunkirchen und Klosterneuburg bleiben Gemeindespitäler. Als erstes Spital wurde Baden am 1. Jänner 2003 übernommen.

„Diese Übernahmen bedeuten eine historische Stunde für die niederösterreichische Gesundheitspolitik“, erklärte Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll heute anlässlich der Vertragsunterzeichnung mit einigen Gemeinden in St. Pölten.

Ab 1. Jänner 2005 werden die Krankenhäuser Waidhofen an der Thaya, Weinviertelklinikum Mistelbach, Hollabrunn, St. Pölten, Amstetten, Lilienfeld, Hainburg und Gmünd übernommen. Ab 1. Jänner 2006 folgen das Waldviertelklinikum mit den Standorten Horn, Eggenburg und Allentsteig sowie Krems, Melk, Waidhofen an der Ybbs, Zwettl, der Krankenanstaltenverband Stockerau-Korneuburg und Scheibbs.

„Für die Gemeinden bedeutet diese Übernahme der Rechtsträgerschaft eine Entlastung ihrer Budgets um jährlich 60 Millionen Euro. Dafür haben die Gemeinden mehr Spielraum für ihre eigentlichen Aufgaben“, erläuterte Pröll. Das Land übernehme im Gegenzug sämtliche Mitarbeiter der Spitäler, insgesamt 11.000, in den Landesdienst. Das Land garantiere damit eine bestmögliche Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und übernehme die Verantwortung für eine effiziente Betriebsführung.

Für eine seriöse und umfassende Umsetzung dieser Vorhaben sind zwei Etappen notwendig. Sieben Gemeinden nahmen in den letzten Wochen das Angebot an.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung