29.07.2004 | 13:23

Umfassende Informationen über Religionsgemeinschaften

Neue Broschüre der NÖ Sektenstelle

Eine neue Broschüre der NÖ Landesstelle für Sektenfragen gibt einen detaillierten Überblick über die Religionsgemeinschaften in Niederösterreich: Derzeit gibt es 25 gesetzlich anerkannte Kirchen und eingetragene Bekenntnisgemeinschaften. Zu diesen Kirchen und Religionsgemeinschaften gab es immer wieder Anfragen bei der Landesstelle für Sektenfragen, einer Service- und Informationsstelle des NÖ Familienreferats. Zur „Unterscheidung der Geister“ wurden nun alle diese Gemeinschaften eingeladen, in einer Selbstdarstellung ihre wichtigsten Positionen und Strukturen darzustellen.

Diese hundertseitige Broschüre enthält auch eine Darstellung der wichtigsten religionsrechtlichen Bestimmungen. Der Markt für „Sinnsuchende” ist breit gefächert, neben den anerkannten Kirchen und eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften bieten in Niederösterreich rund 600 Gruppen und Organisationen „religiöse Dienstleistungen“ und Antworten auf Sinn- und Lebensfragen an. Doch nur einige dieser Gruppen haben ein staatliches Prüfverfahren durchlaufen. Um eine „eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ zu werden, sind eine gewisse Mindestgröße und Strukturen notwendig. Die Rechtspersönlichkeit wird versagt, wenn es im Hinblick auf die öffentliche Ordnung, auf den Schutz der Freiheit oder die Entwicklung von Jugendlichen Bedenken gibt. Als zweite Stufe kann dann eine gesetzliche Anerkennung ausgesprochen werden. Damit wird die jeweilige Religionsgemeinschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Bekenntnisgemeinschaften sind beispielsweise die Bahai, die Baptisten, Jehovas Zeugen oder die Hinduistische Religionsgesellschaft. Anerkannte Kirchen sind unter anderem die Katholische Kirche, die Evangelische Kirche, die Israelitische Religionsgesellschaft, der Islam oder die Buddhistische Religionsgesellschaft.

„Niederösterreich will mit dieser Broschüre auch seine Position als ‚Familienland Nummer 1’ unterstreichen. Die Familien sollen vor den Gefährdungen durch destruktive Kulte und ‚Sekten’ geschützt werden. Auch die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit und die religiöse Selbstbestimmung müssen gesichert werden”, erläutert dazu Mag. Peter Pitzinger, Sektenbeauftragter des Landes. Mit der neuen Broschüre werde auch zum Verständnis zwischen den religiösen Gruppen beigetragen.

Die Broschüre „Religionsgemeinschaften in Niederösterreich“ ist kostenlos bei der Landesstelle für Sektenfragen erhältlich, Telefon 02742/9005-1-9005 (Familienhotline) oder per e-mail post.f3sektenstelle@noel.gv.at.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung