17.06.2004 | 10:15

Wunschkennzeichen wählen, verlängern oder zurückgeben

Mit 1. Juli 2004 treten neue Bestimmungen in Kraft

Mit 1. Juli 2004 treten die neuen Bestimmungen über die Verlängerung der Wunschkennzeichen in Kraft. Sie sehen vor, dass in einer Zulassungsstelle auf ein Wunschkennzeichen vorzeitig durch eine Erklärung und die Rückgabe der Kennzeichentafeln verzichtet werden kann. Diese Stelle hat dann bei aufrechter Zulassung ein Standardkennzeichen zuzuweisen.

Nach Ablauf von 15 Jahren ab dem Tag der ersten Zuweisung bzw. ab Bekanntgabe der Reservierung erlischt nämlich das Recht zur Führung eines Wunschkennzeichens. Die im Oktober 1989 erstmals reservierten Wunschkennzeichen sind ab Oktober 2004 nicht mehr gültig.

Ein Antrag auf neuerliche Zuweisung des Wunschkennzeichens für weitere 15 Jahre ist vor Erlöschen des Rechts, frühestens jedoch sechs Monate vor dem Tag des Erlöschens, bei einer Zulassungsstelle einzubringen. In diesem Fall ist bei der Zulassungsstelle eine Abgabe von 145 Euro als Verkehrssicherheitsbeitrag zu entrichten. Diese Stelle hat dann die Verlängerung vorzunehmen. Zudem ist bei der Zulassungsstelle für die Verlängerung des Wunschkennzeichens ein Kostenbeitrag von 14 Euro zu bezahlen.

Kennzeichentafeln mit erloschenem Wunschkennzeichen dürfen nicht weiter am Fahrzeug geführt werden. Sie sind unverzüglich der Behörde oder der Zulassungsstelle zurückzugeben. Die Zulassungsstelle weist dann ein Standardkennzeichen zu. Eine Nichtablieferung zieht ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung