03.06.2004 | 10:01

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit NÖ - Tschechien

Neue Qualität bei Umweltprojekten

In Laa an der Thaya erfolgte kürzlich der Startschuss eines niederösterreichisch-tschechischen Projekts zur Umsetzung der sogenannten Espoo- bzw. Aarhus- Konventionen über Bürgerbeteiligung und Prüfung der Umweltverträglichkeit bei grenzüberschreitenden Projekten. Innerhalb eines Jahres sollen im Rahmen dieses EU-kofinanzierten Projekts Instrumente der Zusammenarbeit entwickelt, die Rechtslagen für alle Beteiligten dargestellt, eine einheitliche Vollzugspraxis der Behörden vorgeschlagen und eine Plattform für alle Beteiligten geschaffen werden.

Bei Vorhaben wie etwa Straßen- und Eisenbahnprojekten, Errichtung von Einkaufszentren, Betriebsansiedlungen, Energiegewinnungs- und Abfallverwertungsanlagen oder Brücken wird die transnationale Bürgerbeteiligung ein wichtiges Planungsinstrument. Durch die Espoo-Konvention (Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Bereich) und die Aarhus-Konvention (Bürgerbeteiligung bei grenzüberschreitenden Projekten), die EU-weit in Geltung stehen, werden neue Wege in der Umsetzung grenzüberschreitender Projekte beschritten.

Das Zusammenwirken aller Beteiligten soll durch verbesserte Koordination, Bewusstseinsbildung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit neu gestaltet werden, um in einer für alle Akteure zugänglichen Plattform der Diskussion und Entscheidungsfindung zukünftig Projekte mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen im Sinne einer gemeinsamen „Kultur der Beteiligung" auszuführen.

Weitere Ziele liegen in der Präzisierung der Umsetzung der Espoo-Konvention durch einen bilateralen Vertrag, im wechselseitigen kennen lernen der Rechtslage der EU, Tschechiens und Österreichs, der Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen, der Vereinheitlichung der Vollzugspraxis sowie einer gemeinsamen Vorgangsweise.

In Laa an der Thaya wurden drei bilaterale Arbeitsgruppen gegründet - „Verwaltung“, „NGO-Organisationen und Bürgerbeteiligung“ sowie „Planer, Finanzierungs-Institutionen, Mediatoren, Kommunikation“ -, die bis März 2005 entsprechende Vorschläge erarbeiten sollen. Im Zuge einer ersten umfassenden Behandlung wurden rund 30 verschiedene Themenbereiche diskutiert; der Schwerpunkt lag dabei in der Fragestellung, wie eine frühe Information aller Beteiligten über kommende Projekte gesichert und wie die Strategische Umweltprüfung (SUP) einbezogen werden kann.

Nähere Informationen bei der Abteilung Umweltrecht beim Amt der NÖ Landesregierung unter der Telefonnummer 02742/9005-15270, Dr. Gottfried Krasa, bzw. unter www.espoo-ce.org.


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