27.05.2004 | 13:26

Sachwalter für psychisch Kranke

31 hauptberufliche und 167 ehrenamtliche Sachwalter betreuen 1.220 Klienten in NÖ

„Es ist schwierig, Menschen für die Betreuungsarbeit mit psychisch Kranken oder geistig Behinderten zu begeistern“, sagte die Geschäftsführerin des NÖ Landesvereins für Sachwalterschaft, Diplom-Sozialarbeiterin Ingrid Nagode, heute in St. Pölten. Der Landesverein, der 1984 vom Land Niederösterreich und von sozialen Organisationen gegründet wurde, stellt den Gerichten hauptberufliche und ehrenamtliche Sachwalter zur Verfügung.

Derzeit arbeiten im Verein 31 hauptberufliche und 167 ehrenamtliche Sachwalter, die derzeit 1.220 Klienten betreuen. Neben der Geschäftsführung in St. Pölten gibt es Geschäftsstellen in Amstetten, Mödling, St. Pölten, Wiener Neustadt, Ybbs und Zwettl, mit dem Ziel, psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen auf der Grundlage des Sachwalterrechts zu betreuen, das 1984 die Entmündigungsordnung abgelöst hat. Dazu werden noch den Betroffenen nahe stehende Personen als Sachwalter bestellt; Rechtsanwälte und Notare können ebenfalls als Sachwalter wirken.

Eine Befragung der Richter ergab, dass die Sachwalter des Vereins pro Jahr noch um 250 bis 350 Sachwalterschaften mehr übernehmen sollten. Der Verein betreut jedoch bereits jetzt um 16,95 Prozent mehr Sachwalterschaften als vor drei Jahren.

Wenn ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Krankheit nach Vollendung des 18. Lebensjahrs nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, kann ein Sachwalter für ihn bestellt werden. Der Richter prüft in einem persönlichen Gespräch mit dem Betroffenen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters gegeben sind. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger untersucht den Betroffenen und erstellt ein Gutachten über die Art und die Schwere der Behinderung oder Krankheit. Dann beruft der Richter eine mündliche Verhandlung ein, bei der der Sachverständige sein Gutachten erläutert. Am Ende des Verfahrens steht der Beschluss, dass ein Sachwalter bestellt oder das Verfahren eingestellt wird.


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