28.04.2004 | 09:23

NÖ Landesregierung beschloss "Dürre-Sonderrichtlinie"

Plank: Existenzsicherung für geschädigte landwirtschaftliche Betriebe konnte erreicht werden

In ihrer gestrigen Sitzung beschloss die NÖ Landesregierung die Anwendung der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Damit können Maßnahmen zur Existenzsicherung für jene landwirtschaftlichen Betriebe finanziert werden, die durch die außergewöhnliche Dürre im Jahr 2003 geschädigt wurden. "Mit der gegenständlichen Förderungsaktion werden den landwirtschaftlichen Betrieben einmalige Zinsenzuschüsse zu Darlehen für den Ankauf von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln gewährt, damit können außergewöhnliche Einkommensverluste von landwirtschaftlichen Betrieben abgefedert und eine Weiterbewirtschaftung der Betriebe sichergestellt werden", meint Plank.

Die Förderungsabwicklung erfolgt über die Abteilung Landwirtschaftsförderung, bei der die Landes- und Bundesmittel zusammengeführt und direkt an die ansuchenden Betriebe ausbezahlt werden. Insgesamt liegen aus der gegenständlichen Förderungsaktion über 6.200 positiv beurteilte Anträge vor. Der aus Landesmitteln dafür beschlossene Betrag liegt bei rund 2,4 Millionen Euro.

Nähere Informationen: Dr. Milota, Büro LR Plank, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Telefon 02742/9005-12701, e-mail christian.milota@noel.gv.at.


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