05.03.2004 | 10:00

Neue Beiträge auf Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft

Qualitätsberichterstattung und Patientenrechte die Schwerpunkte

Qualitätsberichterstattung im Gesundheitswesen, der Rechtsspruch des deutschen Bundesgerichtshofes vom 17. März 2003 sowie die Broschüre „Keine Angst vor dem Doktorlatein“ sind im März die Schwerpunkte auf der Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft www.patientenanwalt.com.

Dr. Roman Haas beschäftigt sich in seinem Artikel mit dem Projekt „Qualitätsberichterstattung im Österreichischen Gesundheitswesen“. Diese Initiative wurde im Zuge der Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung vereinbart. Außerdem wird das Buch „Die Schärfe des Augenblicks“ vorgestellt, das der seit über zehn Jahren in der Intensivmedizin tätige Prof. Dr. Klaus Ratheiser geschrieben hat.

Ein weiterer Beitrag ist dem Rechtsspruch des deutschen Bundesgerichtshofes vom 17. März 2003 gewidmet. Dabei wurde festgestellt, dass lebensverlängernde Maßnahmen zu unterbleiben haben, wenn das Leiden des einwilligungsunfähigen Patienten einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat und eine diesbezügliche Patientenverfügung existiert. Ist für den Patienten bereits ein Sachwalter bestellt, muss dieser dem in der Verfügung geäußerten Willen zur Wirksamkeit verhelfen.

Dazu wird die von der steirischen Patienten- und Pflegeombudschaft herausgegebene Broschüre „Keine Angst vor dem Doktorlatein“ publik gemacht. Der Folder soll helfen, die medizinische Fachsprache besser zu verstehen. Abgerundet wird das Informationsangebot durch Veranstaltungshinweise der Patientenanwaltschaft, Literaturtipps und wichtige Links für Patienten.

Nähere Informationen: NÖ Patientenanwaltschaft, Telefon 02742/9005-15575, www.patientenanwalt.com.


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