04.03.2004 | 10:47

Mehrkindzuschlag beantragen

Zuschlag ab drei Kindern

Familien mit mehreren Kindern sollten nicht vergessen, den Mehrkindzuschlag beim Finanzamt zu beantragen: "Für Familien steht mit dem Mehrkindzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind in der Höhe von 36,40 Euro monatlich eine wichtige Förderung zur Verfügung. Bezugsberechtigt sind die Bezieher der Familienbeihilfe für mindestens drei Kinder", erläutert NÖ Familienreferent Mag. Peter Pitzinger. Das Familieneinkommen darf eine gewisse Grenze nicht überschreiten, die für das Kalenderjahr 2003 40.320 Euro (zu versteuerndes Einkommen) beträgt.

Der Mehrkindzuschlag wird nur auf Antrag ausgezahlt. Jedes Kalenderjahr ist gesondert beim Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) zu beantragen. Hat in der Familie niemand steuerpflichtige Einkommen bezogen, so kann beim Finanzamt die Auszahlung mit dem Formular E 4 beantragt werden.

In Niederösterreich haben 14,3 Prozent aller Familien drei oder mehr Kinder. Diese sollten jedenfalls überprüfen, ob sie unter Beachtung der Einkommensgrenze den Mehrkindzuschlag beantragen können. Für das dritte und jedes weitere Kind erhält man einen jährlichen Betrag von immerhin 436,80 Euro. Der Antrag ist beim Wohnsitzfinanzamt einzubringen, wo man auch die Formulare erhält.

Nähere Informationen: Familien-Hotline des NÖ Familienreferates, Telefon 02742/9005-1-9005.


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