22.01.2004 | 15:39

Gleiche Rechte für Heimbewohner ab 1. Juli

Prokop: In NÖ bereits 8.000 Verträge abgeschlossen

Für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gelten ab 1. Juli österreichweit die gleichen Rechte. Das entsprechende Heimvertragsgesetz wurde gestern im Justizausschuss des Parlaments beschlossen. Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop begrüßt diese bundesweit einheitliche Regelung, die die Länder in den letzten Jahren intensiv mitverhandelt haben: „Wir in Niederösterreich haben bereits am 1. Jänner 2003 als österreichweiter Vorreiter mit allen unseren 8.000 Heimbewohnern nach den Kriterien des Bundesgesetzes die Verträge abgeschlossen und somit die bundesweite Regelung bereits zu 100 Prozent umgesetzt.“

Die Heimbewohnerrechte schaffen die Grundlage, damit eines der wichtigsten Ziele im Rahmen eines Heimaufenthalts erreicht und umgesetzt werden kann: nämlich die Achtung und der Respekt der Würde des Menschen.

Dieses Ziel konnte durch die NÖ Pflegeheimverordnung 2002 erreicht werden, die die Heimbewohnerrechte übersichtlich und leicht lesbar vorgibt. Prokop: „Mit der Festlegung dieser Rechte werden die Bedürfnisse der Heimbewohner ernst genommen, gleichzeitig wird den Mitarbeitern in den Heimen eine praxisgerechte Handlungsanleitung und eine sichere Basis für ihre Berufsausübung vorgegeben.


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