07.01.2004 | 09:56

Kettenpflicht auf zahlreichen Bundes- bzw. Landesstraßen

Bis zu 15 Zentimeter Neuschnee

In Niederösterreich besteht auf zahlreichen Bundes- bzw. Landesstraßen nach wie vor Kettenpflicht. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen auf der B 18 über den Gerichtsberg, der B 20 über den Annaberg und den Josefsberg, der B 21 über den Ochsattel und das Gscheid, der B 23 über den Lahnsattel, der B 28 ab St. Anton an der Jessnitz, der B 37 zwischen Gföhl und Rastenfeld und der L 76 über den Brunner-Berg zwischen Lichtenau und Gföhl Schneeketten anlegen. Die Kettenpflicht auf der B 41 zwischen Steinbach und Karlstift sowie jene auf der L 60 über den Bründlberg zwischen Waidhofen an der Thaya und Groß Siegharts wurde gegen 8.40 Uhr aufgehoben. Kettenpflicht für sämtliche Kraftfahrzeuge besteht auf der B 71 am Zellerrain ab Langau.

Die Bundes- und Landesstraßen weisen heute im ganzen Land durchgehend Schneefahrbahnen auf. Auch die Fahrbahnen der Autobahnen und Schnellstraßen sind zum Großteil von Schnee bedeckt. Dazu gibt es verbreitet starken Schneefall. Im gesamten Landesgebiet sind die Räum- und Streufahrzeuge im Einsatz. Die Neuschneemengen betragen bis zu 15 Zentimeter.


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