13.05.2003 | 00:00

Stellungnahme der NÖ Landesregierung zu Bundesgesetzen

Interessen des Landes NÖ müssen gewahrt werden

In der heutigen Sitzung der NÖ Landesregierung wurden auch Stellungnahmen zu Bundesgesetzen behandelt, die bereits in der Regierungssitzung vom 29. April 2003 Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung waren, jedoch über Antrag der SPÖ-Fraktion zurückgestellt wurden.

Trotz mehrerer Verhandlungsangebote war die SPÖ in keinem der einzelnen Punkte bereit, Kompromiss- bzw. Alternativvorschläge einzubringen. Im Gegenteil: Durch öffentliche Äußerungen hat die SPÖ klargestellt, dass sie alle Anträge in der NÖ Landesregierung, wie auch immer sie aussehen, vor allem zum Thema Pensionsreform, generell ablehnen werden.

Die ÖVP-Regierungsmitglieder stellten heute klar, dass eine langfristige Sicherung des österreichischen Altersvorsorgesystems unabdingbar ist. Genauso stellten die ÖVP-Regierungsmitglieder klar, dass diese Pensionsreform im Zuge der Beratungen im Nationalrat noch einiger Verbesserungen bedarf, damit sie von der Bevölkerung mitgetragen werden kann.

Im Sinne dieser Forderungen haben die ÖVP-Regierungsmitglieder in ihrem Antrag entsprechende Abänderungen als Forderung gegenüber der Bundesregierung formuliert und heute diese Forderungen beschlossen.

Die Verbesserungsvorschläge lauten wie folgt:

Abfederung von Härten durch ausreichende Übergangsregelungen

Verringerung des Durchrechnungsverlustes

Wahrung des verfassungsrechtlichen Prinzips des Vertrauensschutzes

Vermeidung von Nachteilen für Frauen durch verstärkte Anrechnung von Kindererziehungszeiten.

Außerdem wurde von den ÖVP-Regierungsmitgliedern verlangt, dass es zu keinen zusätzlichen Belastungen des Bundeslandes Niederösterreich aus der Pensionsreform, so vor allem im Bereich der Sozialhilfe, kommen darf.

Die ÖVP-Regierungsmitglieder stellten heute noch einmal klar, dass sie um Konsens mit der SPÖ-Fraktion äußerst bemüht waren. So hatte die SPÖ-Fraktion fast 3 Wochen Zeit, ihre Vorstellungen zur Pensionsreform zu einer Beschlussfassung in der Landesregierung vorzulegen. Seitens der SPÖ kam aber kein einziger Vorschlag.

Aus diesem Grund war zur Wahrung der Interessen des Landes Niederösterreich (Verschweigung und damit Zustimmung dem Bund gegenüber) ein Mehrheitsbeschluss erforderlich.


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