03.04.2003 | 00:00

Fahrradverordnung gilt ab 1. Mai auch für alte Räder

Kindersitze am Gepäckträger montieren, für guten Halt sorgen

Die Fahrradverordnung wird mit 1. Mai 2003 auch für alle alten Räder wirksam. Diese müssen dann mit Licht, Bremsen, Speichenreflektoren und zwei Rückstrahlern – nach vorne weiß, nach hinten rot – ausgerüstet sein.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit erinnerte aus diesem Anlass auch an den richtigen Gebrauch des Kindersitzes am Fahrrad. Zahlreiche Kinder im Kindersitz werden jedes Jahr bei Unfällen mit dem Fahrrad schwer verletzt. Besonders gefährlich sind die verbotenen Sitze vorne an der Lenkstange. Bei einem Sturz ist das Kind völlig ungesichert. Auch alte Kindersitze auf dem Gepäckträger bieten keinen ausreichenden Schutz.

Das Gesetz schreibt vor, dass nur ein Kind auf dem Fahrrad befördert werden darf und der Kindersitz mit dem Rahmen des Fahrrades fest verbunden sein und hinter dem Sattel angebracht werden muss. Der Kindersitz muss ein Gurtensystem haben, das vom Kind nicht geöffnet werden kann. Er muss einen höhenverstellbaren Beinschutz, einen Fixierriemen für die Füße und eine Lehne zum Abstützen des Kopfes haben.

Die Beförderung des Kindes ändert natürlich die Fahreigenschaften des Rades. Eine Probefahrt ist hier hilfreich. Auf einen kompletten Speichenschutz, auf das Schließen der Gurten und Fußriemen müssen die Radfahrer auch bei kurzen Wegen achten. Die Lehne des Kindersitzes muss mindestens so hoch sein wie der Kopf des Kindes. Man soll auch nie auf den Helm vergessen, für das Kind und für sich selbst, und darauf achten, dass das Kind keinen langen Schal trägt, der sich in den Rädern verfangen könnte.


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