02.04.2003 | 00:00

Blumau an der Wild:

Feuchtwiesen zum Naturdenkmal erklärt

Die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya hat Teilflächen eines Grundstücks in Blumau an der Wild in der Marktgemeinde Ludweis-Aigen (Bezirk Waidhofen an der Thaya) kürzlich zum Naturdenkmal erklärt. Die nordöstlich von Göpfritz an der Wild liegende Acker- und Wiesenlandschaft wird vom großen Waldgebiet der Wild begrenzt. Am Westrand des Waldgebiets befinden sich Feuchtwiesen, die teilweise von kleinen Aufforstungen durchsetzt sind. Durchzogen wird der Bereich sowie die angrenzenden Grundstücke von einem Entwässerungsgraben. Die Parzelle wird von fünf Eigentümern bewirtschaftet. Diese Wiesen an der Wild sind bekannte Brutgebiete für Kiebitze, Wachtelkönig und Wiesenpieper. Auch seltene Pflanzen wie das Breitblättrige Knabenkraut, die Sumpf-Stendelwurz, das Schmalblättrige Wollgras, der Lungen-Enzian, die Sumpf-Schwertlilie oder die Sibirische Schwertlilie sind hier zu finden.

Mit der Erklärung der Streu- und Feuchtwiesen zum Naturdenkmal hat die Bezirkshauptmannschaft ein Eingriffsverbot erlassen, mit der Ausnahme, dass eine oder zwei Mahden im Jahr erlaubt sind. Das Mähgut muss aber entfernt werden, ebenso kleinere Gehölzgruppen. Eine Düngung der Wiesen, das Aufforsten, das Anlegen von Christbaumkulturen und Ziehen neuer Entwässerungsgräben, eine intensive Beweidung, das Anlegen von Teichen und anderes mehr ist aber ausdrücklich verboten.


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