27.02.2003 | 00:00

Energiekosten-Zuschuss für Hochwasseropfer

LR Plank: Zusätzliche Hilfe des Landes

Für die vom Hochwasser des Vorjahrs Betroffenen gewährt das Land Niederösterreich nach Angaben von Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank eine Förderung für zusätzliche Energiekosten, die für Trockenlegungen, Instandsetzungen etc. anfallen. Die Beihilfe in Höhe von 50 Prozent der zusätzlichen Kosten kann mit einem formlosen Schreiben bei der Abteilung Landwirtschaftsförderung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, beantragt werden.

Für den erhöhten Energieaufwand bei Strom, Gas oder Fernwärme ist der Nachweis durch Vorlage der Abrechnungen der letzten zwei Jahre zu erbringen. Sollten die Abrechnungen im Zuge des Hochwassers verloren gegangen sein, kann bei den Energieversorgungsunternehmen eine Kopie der Abrechnungen angefordert werden. Sollte aus der letzten Abrechnung der erhöhte Energieaufwand nicht ersichtlich sein bzw. will man die nächste Abrechnung nicht abwarten, ist zusätzlich durch Selbstablesung der aktuelle Zählerstand anzugeben. Diesbezüglich werden stichprobenartige Kontrollen erfolgen.

Bei erhöhtem Energieaufwand bei Heizung mit Öl oder festen Brennstoffen muss die Wohn- bzw. Nutzfläche im Erdgeschoss, die Art der Heizung und der verwendete Brennstoff sowie die letzte Rechnung über den Zukauf von Brennstoff belegt werden. Die zusätzlichen Energie- bzw. Heizkosten werden dann durch die Abteilung Landwirtschaft ermittelt und gefördert. Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2003 eingebracht werden.


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