20.02.2003 | 00:00

Name „sticht“ Partei

Neues Namenswahlrecht für NÖ

Die NÖ Landtagswahl am 30. März bringt auch ein neues Wahlrecht. Erstmals können die Wahlberechtigten die Politiker direkt wählen. Angekreuzt werden kann neben der Partei jeweils ein Name auf der Landesliste und auf der Wahlkreisliste. Der Name „sticht“ also die Partei. Wenn keine Partei angekreuzt wurde, sondern nur der Name, ist die Stimme für die Partei des Angekreuzten gültig, der zudem eine Vorzugsstimme erhält. „Wir haben das Vorzugsstimmen-System ausgebaut und damit ein besonders fortschrittliches Wahlrecht“, erklärte VP-Klubobmann Mag. Klaus Schneeberger gestern in St.Pölten. Man habe damit dem Wunsch des Bürgers Rechnung getragen. Erstmals könne der Landeshauptmann direkt gewählt werden.

„In den 21 Bezirken treten die Kandidaten unter gleichen Voraussetzungen an. Nur der Spitzenkandidat hat einen Vorsprung. Das Rennen ist also in allen Bezirken offen“, so Schneeberger Die Landesliste sei auf 35 Kandidaten reduziert worden. Mit 4 Prozent Stimmenanteil, also rund 38.000 Stimmen, wird man direkt in den Landtag gewählt. Auch wenn der Kandidat an letzter Stelle gereiht sein sollte. Die Bezirksliste ist von der Reihung der Vorzugsstimmen abhängig. Zudem besteht die Möglichkeit, schon vor der Wahl zu wählen. „Mit Hilfe einer Wahlkarte ist das am 22. März und am 27. März möglich“, erläuterte Schneeberger.

Auch der Meinungsforscher Dr. Rudolf Bretschneider vom Fessel+GfK-Institut lobt das neue niederösterreichische Wahlrecht: „Die Traditionswähler sind sehr zurückgegangen. Heute wird genau zwischen Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatswahl unterschieden.“

Um den Bürgern die Namenswahl näher zu bringen, wurde vom NÖ Landtagsklub der VP auch die Broschüre „Namenswahl – leicht gemacht“ aufgelegt.


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