17.02.2003 | 00:00

NÖ Landtagswahl 2003:

Ab 21. Februar liegen Wählerverzeichnisse auf

Vom 21. bis 27. Februar werden in allen Gemeinden „in einem allgemein zugänglichen Amtsraum“, so die Bestimmung der NÖ Landtagswahlordnung, die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl in Niederösterreich am Sonntag, 30. März, zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. „Durch fünf aufeinander folgende Werktage“, so die Bestimmung weiter, also am 21., 24., 25., 26. und 27. Februar, müssen die Wählerverzeichnisse während der Amtsstunden der jeweiligen Gemeinde, und zwar mindestens vier Stunden täglich und an einem Tag bis 20 Uhr, einsichtbar sein. Vom Wählerverzeichnis kann man auch Abschriften und Vervielfältigungen herstellen. Bis spätestens 2. März kann schriftlich oder mündlich Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch hat binnen sieben Tage nach dem Einlangen die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden.


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