07.02.2003 | 00:00

Förderungspreis für Musik 2003

Heuer für Messen, Oratorien, Chorwerke und Vokalkompositionen

Das Bundeskanzleramt, Kunstangelegenheiten, schreibt für das Kalenderjahr 2003 einen Förderungspreis für Musik aus. Die Ausschreibung erfolgt diesmal für die Sparte „Messen, Oratorien und sonstige Chorwerke sowie andere Vokalkompositionen außer Liedkompositionen“. Zuerkannt wird eine einmalige Geldzuwendung von 5.500 Euro.

Bewerben kann man sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist, ungeachtet der Tatsache, ob die eingereichten Arbeiten bereits veröffentlicht wurden. Personen, die seit 1950 einen Förderungs-, Würdigungs- oder Staatspreis für Musik erhalten haben, sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.

Die Bewerbung erfolgt durch Vorlage einer vollständigen Partitur und nach Möglichkeit eines ergänzenden Tonträgers (keine DAT-Kassetten). Anzuschließen sind ein persönlich gefertigter Lebenslauf, ein genaues Werkverzeichnis sowie amtliche Nachweise zu Geburtsdatum und ordentlichem Wohnsitz. Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist mangels entsprechender Haftung für Verlust bzw. Beschädigung abzusehen. Der Jury, die ihre Vorschläge nicht ausführlich verbalisiert begründet, werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.

Die Unterlagen sind mit der Aufschrift „Förderungspreis 2003 Musik“ bis 15. Mai 2003 beim Bundeskanzleramt, Kunstangelegenheiten, Abteilung II/2, 1014 Wien, Schottengasse 1, einzureichen. Im Jahr 2004 wird der Preis voraussichtlich für die Sparte „Instrumentalwerke mit großer Besetzung“ ausgeschrieben werden.


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