31.01.2003 | 00:00

NÖ Veranstaltungsgesetz neu

Windholz: Drei Gesetze werden zusammengefasst

Derzeit ist das Veranstaltungswesen in Niederösterreich im NÖ Veranstaltungsgesetz, im NÖ Veranstaltungsbetriebsstättengesetz und im NÖ Lichtschauspielgesetz geregelt. „Diese Gesetze stammen aus den siebziger Jahren und sind veraltet“, erklärte Landesrat Ernest Windholz. Bei der Erstellung des Entwurfs für das neue NÖ Veranstaltungsgesetz seien mehrere Rechtsmaterien zusammengefasst worden. „Dadurch können auch Doppelgleisigkeiten im Bereich der Genehmigung von Veranstaltungsstätten vermieden werden. Nach dem „One-Stop-Prinzip“ soll ein und dieselbe Behörde für die Anmeldung der Veranstaltung, die Genehmigung der Veranstaltungsstätte und die Überwachung zuständig sein“, sagte Windholz. Mit dem neuen Gesetz solle eine möglichst einfache, zeitgemäße, verständliche und praxisnahe Rechtsgrundlage geschaffen werden. „Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Veranstalter zu stärken und das behördliche Tätigwerden auf die notwendigen Bereiche einzuschränken. Zur Erreichung der Ziele wird strikt darauf geachtet, dass kein unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht“, erklärte Windholz. Im Gesetzesentwurf, der sich derzeit im Begutachtungsverfahren befindet, seien auch die rechtlichen Grundlagen für das Einschreiten der Exekutive durch die Konkretisierung der Zwangsmaßnahmen verbessert worden. So seien Beschlagnahme von Gegenständen, die bei der Veranstaltung verwendet werden, aber auch des Erlöses der Veranstaltung aufgenommen worden. Windholz: „Darüber hinaus wird für illegale Veranstaltungen der Strafrahmen erhöht und eine Mindeststrafe eingeführt.“ Weiters würden die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Veranstaltungsregister geschaffen.

Nähere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Veranstaltungsangelegenheiten, Mag. Robert Krumpöck, Telefon 02742/9005-14007.


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