24.01.2003 | 00:00

Neue Vergaberegeln im geförderten Siedlungswasserbau

Windholz: Komplizierte Rechtsmaterien vereinfacht

Die Errichtung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und Abwasserbeseitigungsanlagen wird von Bund und Land finanziell unterstützt. Mit den zur Verfügung gestellten Bundes- und Landesmitteln wird in Niederösterreich jährlich ein Bauvolumen von rund 170 Millionen Euro gefördert. Um die Umsetzung dieses Bauvolumens zu erreichen, sind jährlich rund 300 Vergabeverfahren notwendig. Das Gesamtausmaß der Fördergelder beträgt rund 53 Prozent der nachgewiesenen Errichtungskosten. Die Inanspruchnahme der öffentlichen Fördermittel ist an die Einhaltung von mehreren Richtlinien gebunden.

„Diese komplizierte Rechtssituation hat zu sehr langwierigen Vergabeverfahren und anschließenden Rechtsstreitigkeiten geführt“, erklärte Landesrat Ernest Windholz. Schon seit längerer Zeit werde deshalb eine Vereinfachung und Zusammenführung der Rechtsgrundlagen und ein erweiterter Rechtsschutz für die Bieter gefordert. „Am 7. Mai 2002 ist im Verfassungsausschuss des Nationalrates das neue Bundesvergabegesetz verabschiedet worden, welches seit 1. September 2002 in Kraft ist“, so Windholz. Mit dem Bundesvergabegesetz 2002 sei den Wünschen nach Vereinfachung entsprochen worden. „Die ergänzenden Landesvergabegesetze, die in den nächsten Monaten beschlossen werden, ermöglichen eine Anwendung des Bundesvergabegesetzes in Niederösterreich“, sagte Windholz. Mit der Zusammenführung der Rechtsmaterien sei ein deutlich verbesserter Ablauf der Vergabeverfahren erreicht worden. Für das Vergabeverfahren sei ein Expertengremium zuständig, dem auch ein im Vergaberecht erfahrener Jurist der Landesverwaltung angehöre. Windholz: „Nunmehr sind die Bieter nach Abschluss des Prüfverfahrens über die Vergabeabsicht an den ermittelten Bestbieter zu informieren.“ Für eventuelle Einsprüche sei die Schlichtungsstelle für öffentliche Aufträge zuständig.

Nähere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Siedlungswasserwirtschaft, Dipl.Ing. Wolfgang Ketscher, Telefon 02742/9005-14420.


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