19.12.2003 | 10:25

Ab 1. Jänner neues Mautsystem auf Autobahnen und Schnellstraßen

Busse und Lkw über 3,5 Tonnen unterliegen Maut

Busse und Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht unterliegen ab 1. Jänner 2004 auf dem Autobahn- und Schnellstraßennetz der fahrleistungsabhängigen Maut. Diese Maut wird auf Basis der Mikrowellentechnologie vollelektronisch eingehoben. Dazu ist ein Gerät - die sogenannte Go-Box - an der Windschutzscheibe anzubringen. Diese handliche Go-Box kommuniziert im Hochfrequenzbereich mit den rund 400 in ganz Österreich fix installierten Mautstationen.

Für die Überprüfung der Maut und die Ahndung von Übertretungen ist eine Kombination von automatischen und manuellen Kontrollen vorgesehen:

Zur Durchführung der automatischen Kontrolle werden rund 100 Autobahnabschnitte zusätzlich mit Kontrolleinrichtungen ausgerüstet, die ohne Beeinträchtigung des Verkehrsflusses die Mautentrichtung kontrollieren. Dabei werden automatisch alle passierenden Fahrzeuge kategorisiert und auf die korrekte Entrichtung der Maut hin überprüft. Zusätzlich werden portable Kontrolleinrichtungen eingesetzt, die nach Bedarf an unterschiedlichen Mautabschnitten aufgestellt werden. Ergeben sich bei der Kontrolle Unstimmigkeiten, wird ein Bild vom betreffenden Fahrzeug in die Zentrale zur weiteren Überprüfung gesandt.

Neben den automatischen Kontrollen an einzelnen Mautportalen wird es auf den Autobahnen und Schnellstraßen zu manuellen Kontrollen kommen. Diese Stichprobenkontrollen werden von Mautaufsehern durchgeführt, die im fließenden Verkehr oder stationär an Hauptmautstellen, Verkehrskontrollplätzen und EU-Außengrenzstationen zu allen Tages- und Nachtzeiten eingesetzt werden sollen. Die Mautaufsichtsorgane können Kraftfahrzeuglenker durch deutlich sichtbare oder hörbare Zeichen zum Anhalten auffordern, sie anhalten, die Identität des Lenkers und des Zulassungsbesitzers feststellen und das Fahrzeug, besonders das Gerät zur elektronischen Mautentrichtung, den Fahrtenschreiber, den Wegstreckenmesser und das Kontrollgerät überprüfen. Sie können einen Lenker, bei der Benützung der Mautstrecke ohne ordnungsgemäße Entrichtung zur Zahlung einer Ersatzmaut auffordern. Zudem können sie von Lenkern, bei denen die Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung offenbar unmöglich oder wesentlich erschwert sein wird, eine vorläufige Sicherheit bis zum Betrag von 1.200 Euro einheben. Eine vorläufige Sicherheit kann unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch vom Zulassungsbesitzer eingehoben werden. Die Kontrollorgane können aber auch eine Unterbrechung der Fahrt anordnen und ihre Fortsetzung durch geeignete Vorkehrungen wie die Abnahme der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere, das Anbringen technischer Sperren am Fahrzeug oder eine Abstellung an einem geeigneten Ort verhindern, solange die festgesetzte vorläufige Sicherheit nicht geleistet wird. Wird die Unterbrechung der Fahrt nicht innerhalb von 72 Stunden aufgehoben, kann die Behörde das Kraftfahrzeug als Sicherheit beschlagnahmen.

Kraftfahrzeuglenker, die Mautstrecken benützen, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordnungsgemäß zu entrichten, begehen eine Verwaltungsübertretung und sind mit Geldstrafen von 400 Euro bis zu 4.000 Euro zu bestrafen.

Einspurige und mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen der zeitabhängigen Maut, die wie bisher durch Anbringung einer Mautvignette am Fahrzeug zu entrichten ist.


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