07.11.2003 | 08:16

Schutz des Wassers in der NÖ Landesverfassung verankert

Plank: Klares Bekenntnis zu einer nachhaltigen Sicherung dieser Ressource

Die Grundsätze der niederösterreichischen Wasserpolitik, die besondere Verantwortung für den Schutz des Wassers wahrzunehmen, wurden in der Niederösterreichischen Wassercharta festgehalten. Nun wurde der Schutz des Wassers auch in der NÖ Landesverfassung verankert. „Mit der Aufnahme des Schutzes des Wassers in die NÖ Landesverfassung wird ein klares Bekenntnis zu einer nachhaltigen Sicherung dieser Ressource abgelegt“, so Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank.

In der Wasserrahmenrichtlinie ist festgehalten, dass Wasser keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut ist, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Die Niederösterreichische Wassercharta zählt eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz des Wassers auf. Das Land Niederösterreich erkennt darin seine besondere Verantwortung für den Schutz seines Wassers. Die Grundsätze dieser Wassercharta werden bei Planungen und Handlungen in Niederösterreich berücksichtigt. Auch auf eine Versorgung der niederösterreichischen Bevölkerung mit Trinkwasser in ausreichender Menge und in guter Qualität wird geachtet.

Das Jahr 2003 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr des Süßwassers erklärt. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Verfügbarkeit von Trinkwasser nicht selbstverständlich ist und sauberes, gesundes Trinkwasser weltweit zu einer Mangelware und zu einem kostbaren Gut geworden ist.


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