23.10.2003 | 10:03

Demnächst wieder: Spikesreifen haben Saison

Auf Spikespickerl nicht vergessen

Spikesreifen können vom 15. November 2003 bis zum 19. April 2004 verwendet werden. Bei Wintereinbruch vor dem 15. November wird es von der Exekutive keine Beanstandungen geben.

Spikesreifen dürfen allerdings nur bei Kraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 Kilogramm und bei mit solchen Kraftwagen gezogenen Anhängern verwendet werden, deren höchstzulässige Achslasten je 1.800 Kilogramm nicht übersteigen. Spikes dürfen nicht weniger als 1 Millimeter und nicht mehr als 2 Millimeter über die Lauffläche des Reifens hinausragen. Wenn Spikesreifen verwendet werden, so müssen alle Räder des Fahrzeuges damit ausgerüstet sein. An Fahrzeugen mit Spikesreifen muss hinten auf einer Tafel oder auf dem Fahrzeug selbst ein Spikes-Zeichen („Spikespickerl“) angebracht sein. Wenn das Fahrzeug nicht mehr mit Spikesreifen versehen ist, ist dieses Zeichen ganz oder teilweise abzudecken oder zu entfernen.

Beim Lenken von Fahrzeugen, die mit Spikes ausgerüstet sind, gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: 100 Stundenkilometer auf Autobahnen, 80 Stundenkilometer auf Freilandstraßen und Autostraßen.


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