01.10.2003 | 14:32

SP NÖ: Wählen mit 16 auf Gemeinde- und Landesebene

Stärkung der Gemeinden wichtig

Die niederösterreichischen Sozialdemokraten wollen das Wahlalter für Landtags- und Gemeinderatswahlen auf 16 Jahre senken: Bei der morgigen Landtagssitzung wollen sie im Rahmen der „Aktuellen Stunde“ zum „Österreich-Konvent“ zur Staats- und Verfassungsreform einen entsprechenden Antrag einbringen. Das erklärte heute SP-Klubobmann Hannes Weninger in St. Pölten. „Wir haben uns in unserem vergangenen Landesparteitag auf die Senkung des Wahlalters festgelegt“, sagte Weninger. In zahlreichen Bereichen wie der Schule, der Lehre, dem Zivil- oder Präsenzdienst werden die Jugendlichen schon jetzt täglich mit Entscheidungen und Bedingungen konfrontiert, ohne gestaltend eingreifen zu können. Überall, wo Wählen mit 16 umgesetzt worden sei, wie etwa in der Steiermark, sei diese Senkung des Wahlalters gut angenommen worden. „Die Parteien sind aufgefordert, sich rechtzeitig um die jungen Wählerinnen und Wähler zu bemühen“, meinte Weninger.

Der Österreich-Konvent könne weder aus der Sicht der Regierung noch aus jener der Opposition geführt werden, sondern hätte, wenn er erfolgreich sein will, die Aufgabe, wirklich objektiv an die Fragen heranzugehen, um zukunftsorientierte Lösungen zu finden. „Wir bekennen uns zum funktionsfähigen Staat, auch zu starken Ländern und zu starken Gemeinden“, betonte Weninger. Drei Zielvorgaben seien für ihn besonders wichtig: klare Strukturen für die politische Verantwortung, eine bürgernahe Verwaltung und zukunftsorientierte Ansätze für die Politik und die Verwaltung. Besonders wichtig sei eine Stärkung der Gemeinden, weil eine effiziente, bürgernahe Verwaltung am besten bei den Kommunen aufgehoben sei. Man müsse den Gemeinden mehr Kompetenz für wichtige Entscheidungen zuordnen, aber auch mehr Geld in die Hand geben. Wichtige Fragen, z.B. in der Raumordnung, beim Natur- und Umweltschutz oder bei der Sicherheit, sollten in einer starken Kompetenz des Landes verankert sein, aber in einem entsprechenden bundesstaatlichen Überbau. Der Bund sollte die großen Linien vorgeben, das Land adäquate Umsetzungsmaßnahmen beschließen.


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