24.07.2003 | 12:40

Bei Pensionsvorsorge Eltern mit Kindern doppelt benachteiligt

Katholischer Familienverband: Ungleichheit mit berücksichtigen

Die Familien leisten ihre Beiträge als Zahler in die Pensionskassen von heute wie alle anderen Werktätigen, sie investieren aber zusätzlich in die Pensionssicherung durch ihre Kinder, die einmal die Pensionen von morgen zahlen werden, und sie können wegen dieser Leistungen für die Allgemeinheit weniger in ihre eigene Pensionsvorsorge investieren. Das war der Grund, warum der Katholische Familienverband der Diözese St. Pölten heute zu einer Pressekonferenz in der Landeshauptstadt einlud.

„Es ist sehr viel Frust vorhanden bei diesem auch politisch sehr heiklen Thema“, sagte der Vorsitzende des Katholischen Familienverbandes, Dr. Josef Grubner. Man sei jedenfalls überzeugt, dass die Eltern doppelt zur Kasse gebeten werden. Die Pensionsbeiträge der Familien mit Kindern müssten jedenfalls mehr zählen. Vorstandsmitglied Mag. Heinrich Weinberger assistierte: Bei einer nachhaltigen Harmonisierung der Pensionssysteme müsste mehr Geld für die Familien mit Kindern einfließen.

Die „Pensionssicherungsreform 2003“ habe, so Grubner, zwar einen ersten Schritt zu einer nachhaltigen Alterssicherung gebracht, führe aber noch nicht zu jenen strukturellen Änderungen, die dringend erforderlich seien. Das Fazit: Wenn ein gerechtes Pensionssystem erstellt werden soll, müsse diese Ungleichheit für eine Harmonisierung der Pensionssysteme mit berücksichtigt und auch ausgeglichen werden.

Konkret schlägt der Katholische Familienverband der Diözese St. Pölten vor, dass der Pensionsbeitrag von Personen mit unterhaltspflichtigen Kindern diese Alterssicherung durch die Kinder mit berücksichtigt und der zu zahlende Pensionsbeitrag um die Anzahl der Kinder gestaffelt reduziert wird. Das bedeutet aber eine entsprechende Erhöhung des Pensionsbeitrags bei Personen ohne unterhaltspflichtige Kinder, um die dadurch entstehenden Mindereinnahmen zu kompensieren. Zudem müsse vom Staat für Personen mit unterhaltspflichtigen Kindern eine höhere Prämie bei der privaten Pensionsvorsorge gewährt werden, um die Ungleichheit auch hier auszugleichen. Sowohl Grubner als auch Weinberger beriefen sich dabei auf die Vorstellung eines Generationsvertrages.


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