18.07.2003 | 11:29

Benachteiligten Kindern ein normales Umfeld ermöglichen

LR Kranzl will moderne Jugendwohlfahrt

„Mein persönliches Ziel ist es, sozial benachteiligten Kindern außerhalb ihres Elternhauses ein normals Umfeld zu ermöglichen“, erklärte Landesrätin Christa Kranzl heute bei der Präsentation ihrer Vorstellungen über eine moderne Jugendwohlfahrt. So wird bis Herbst eine sogenannte „Jugendwohlfahrtskarte“ erstellt, die einen genauen Überblick über alle Einrichtungen mit ihren Schwerpunkten gibt.

Verantwortlich für die Jugendwohlfahrt ist das Land, das auch mit privaten Einrichtungen zusammenarbeitet. Kranzl: „Die privaten Träger werden genau auf ihre Eignung überprüft.“ Das Land Niederösterreich betreibe neun Landesjugendheime mit insgesamt 824 Plätzen, private Einrichtungen wie das SOS-Kinderdorf bieten 814 Plätze. Untergebracht sind hier Kinder bis 18 Jahre, die aus schwerwiegenden Gründen nicht in ihrer Familie bleiben können. Auch behinderte Kinder können in den öffentlichen Einrichtungen teilweise untergebracht werden.

Die Palette der Betreuungsmöglichkeiten ist in Niederösterreich groß: Neben den Heimen können die Kinder und ihre Familien ambulant betreut und bei Verwandten oder Pflegeeltern untergebracht werden. „Wir haben in Niederösterreich elf professionelle Pflegeeltern, die besonders schwierige und aggressive Kinder betreuen“, führte Kranzl aus. Sie trete dafür ein, dass eine „Pflegeversicherung“ für Pflegeeltern geschaffen werde, mit der auch Weiterbildungsmaßnahmen möglich sein sollten.

Das Land Niederösterreich stellt für seine Heime im nächsten Jahr rund 19 Millionen Euro bereit, für die privaten Einrichtungen werden es über 16 Millionen Euro sein.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung