01.07.2003 | 15:20

Neue Förderrichtlinien für Ökostromanlagen

Plank: Erneuerbare Energien zügig ausbauen

Die NÖ Landesregierung hat heute nach Angaben von Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank auch neue Richtlinien zur Förderung von Ökostromanlagen im Bereich Biogas, Kleinwasserkraft und Photovoltaik beschlossen. Damit sollen in den nächsten Jahren erneuerbare Energieträger weiter forciert werden.

Die Biogasanlagen-Förderung dient der Forcierung und Entwicklung von Technologien zur Erzeugung von Ökostrom auf Basis Biogas. Gefördert werden landwirtschaftliche Anlagen, nicht jedoch Deponie- und Klärgasanlagen. Die Förderung beträgt maximal 30 Prozent bzw. maximal 150.000 Euro der Investitionskosten, bei zusätzlicher externer Wärmenutzung erhöht sich der Betrag um weitere 10 Prozent der Förderungsbasis bzw. maximal um weitere 50.000 Euro. Die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens 40.000 Euro betragen.

Mit der NÖ Kleinwasserkraft-Förderung soll ein zusätzlicher Marktimpuls für Ökostrom geschaffen werden. Gefördert werden Kleinwasserkraftwerke bis zu 1 Megawatt Engpassleistung, die modernisiert, wiedererrichtet oder erweitert werden, bzw. der Neubau von Kleinwasserkraftwerken bis zu 1 Megawatt Engpassleistung. Bis zu 25 Prozent der Investitionskosten oder maximal 50.000 Euro werden gefördert.

Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen zielt darauf ab, Energieressourcen sowie Umwelt und Klima zu schonen, die Serienanfertigung von Anlagen und damit Kostensenkungen anzuregen und ein weiteres Signal für den Ausbau dieser Technologie zu setzen. Förderbasis sind die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten sowie die Planung. Gewährt wird ein einmaliger Investitionszuschuss oder maximal 3.700 Euro pro installiertem Kilowatt.

„Basis für die neuen Förderrichtlinien ist das Ökostromgesetz, demzufolge den Ländern Mittel zur Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung zur Verfügung gestellt werden – 25 Millionen Euro für 2003, 15 Millionen Euro für 2004 und 7 Millionen Euro jährlich ab 2005. Der den Ländern zu erstattende Anteil ist nach der Abgabe von elektrischer Energie an Endverbraucher im jeweiligen Land in einem Kalenderjahr zu bemessen. Für Niederösterreich bedeutet dies einen Anteil von 18 Prozent“, erläutert Plank.


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