26.06.2003 | 10:26

Ab 1. Juli neue Ozongrenzwerte

Regelungen werden an die Ozon-Richtlinie der EU angepasst

Am 1. Juli 2003 treten verschiedene Änderungen des Ozongesetzes in Kraft. Damit werden die Regelungen an die Ozon-Richtlinie der EU angepasst. Besonders markant auf den Ozonüberwachungsdienst wirken sich die neuen Grenzwerte und die Auslösekriterien aus: Die Ozonvorwarnstufe mit dem Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als Dreistundenmittelwert wird zur Informationsschwelle mit dem Schwellwert von nur mehr 180 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft als Einstundenmittelwert. Die erste Warnstufe, die bisher dem Grenzwert von 300 Mikrogramm Ozon als Dreistundenmittelwert zugeordnet war, wird durch die Alarmschwelle ersetzt. Deren Schwellwert liegt mit 240 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft als Einstundenmittelwert deutlich unter der Warnstufe. Die zweite Warnstufe, von der die bisher beobachteten Ozonwerte weit entfernt waren, entfällt ersatzlos.

Aber nicht nur die Grenzwerte wurden strenger, sondern auch die Auslösekriterien: Bisher mussten mindestens zwei Messstationen Überschreitungen von Grenzwerten anzeigen, um die Vorwarnstufe oder die Warnstufen ausrufen zu können. Dabei musste auch die Wetterentwicklung und die zu erwartende Tendenz der Ozonbe-lastung berücksichtigt werden. Die neue Regelung besagt, dass die Informations-schwelle oder auch die Alarmschwelle ohne Berücksichtigung des Wetter- und Belastungstrends auszulösen ist, wenn auch nur an einer Messstelle eines gesamten Ozonüberwachungsgebietes ein Schwellwert überschritten wurde.

Wien, Niederösterreich und das nördliche und mittlere Burgenland bilden gemeinsam das Ozonüberwachungsgebiet 1. Es genügt also eine einzige Überschreitung der Informationsschwelle an einer Luftgütemessstelle, um für das gesamte Überwachungsgebiet 1 die Informationsschwelle auszulösen.

Die deutlich strengeren Ozonkriterien werden sich durch ein gehäuftes Auftreten von Überschreitungen der Informationsschwelle bemerkbar machen. Heuer wäre die Informationsschwelle wegen des Schönwetters bereits mehrmals erreicht worden. Aber auch der Grenzwert für die Alarmschwelle liegt im Bereich möglicher Ozonkon-zentrationen.


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