24.06.2003 | 13:21

Abänderung der Vogelschutzgebiete beschlossen

Rund 21 Prozent der Landesfläche geeignet

In der heutigen Sitzung der NÖ Landesregierung wurde in Bezug auf die Abänderung der niederösterreichischen Vogelschutzgebiete eine Einigung erzielt, sagten Landesrat Emil Schabl und Landesrat Mag. Wolfgang Sobotka in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Landhaus in St. Pölten. Einige Areale würden nicht mehr als Vogelschutzgebiete berücksichtigt, sagte Schabl, dafür seien andere Gebiete neu ausgewiesen. “Die Vogelschutzgebiete in Niederösterreich werden aber nicht von oben aufgestülpt”, so Schabl. auch habe man das Einvernehmen mit allen Berufskreisen erzielt. Bis Ende Oktober 2003 werde noch die Feinabstimmung vorgenommen, die Ergebnisse wolle man dann gemeinsam in Brüssel präsentieren. Schabl: “Die Gebiete sind jetzt klar, nur die genaue Größe ist noch nicht entschieden.”

Bei ernstem Willen zu einer gemeinsamen Regelung finde sich auch ein Weg, so Sobotka. Man habe das Mahnschreiben der EU im Jahr 2001 ernst genommen und darauf entsprechend reagiert. So habe man einige Gebietsflächen teilweise reduziert, das Steinfeld sowie der Truppenübungsplatz Allentsteig würden in ihrer Gesamtheit gemeldet. Darüber hinaus schaffe der heutige Beschluss Rechtsicherheit für alle Involvierten, erfülle alle Anforderungen der europäischen Kommission und umfasse sogar alle Forderungen der NGOs, zeigte sich Sobotka zufrieden.

1998 meldeten alle österreichischen Bundesländer Vogelschutzgebiete nach Brüssel. In Niederösterreich waren dies 31 Prozent der Landesfläche. Die EU kam aber zum Schluss, dass diese Meldung nicht ausreicht: Für wichtige Vogelarten wurden keine Gebiete oder zu wenig geeignete Areale ausgewiesen. Die Abteilung Naturschutz beim Amt der NÖ Landesregierung gab daraufhin etliche Gutachten in Auftrag. Zwei Jahre wurde an der neuen “Gebietskulisse” gearbeitet, die jetzt naturschutzfachlich stimmig ist und zugleich den Wirtschaftsstandort Niederösterreich sichern soll. Das Ergebnis: Rund 21 Prozent der Landesfläche, darunter auch etliche Gebiete, die von der EU eingefordert wurden, sind gut geeignete Vogelschutzgebiete.

Schutzgebiete die namentlich genannt wurden:

Neuausweisung von:

Truppenübungsplatz Allentsteig

Sandboden und Praterterrasse (inkl. „Pannonische Sanddünen“)

Waldviertel (mit den Gebieten Freiwald, Teilbereich westliches Waldviertel, Teilbereich südliches Waldviertel)

Rücknahme:

Hundsheimer Berge, Strudengau-Nibelungengau, Thayatal bei Hardegg, Bisamberg, Weinviertler Klippenzone

Reduktion bei:

Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand – Schneeberg – Rax auf: Thermenlinie, NÖ Alpenvorlandflüssen auf: Unterlauf der Pielach, Feuchte Ebene, Wienerwald-Thermenregion, Wachau-Jauerling, Ötscher-Dürrenstein, Donau-Auen östlich von Wien, Tullnerfelder Donauauen, Machland-Süd

Abänderung, Anpassung der Grenzziehung bei:

Kamp-Kremstal, Westliches Weinviertel, Waldviertler Teiche, March-Thaya-Auen

Beibehaltung des bestehenden Vogelschutzgebietes:

Steinfeld


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