13.12.2002 | 00:00

Hochwasserfolgen: Entschädigung für Hausbrunnenbesitzer

Onodi: Trinkwassersicherheit ist oberstes Gebot

„Besitzer von Hausbrunnen und Betreiber von Trinkwasserversorgungseinrichtungen, deren Brunnen bzw. Versorgungseinrichtungen im Zuge des August-Hochwassers in Mitleidenschaft gezogen wurden bzw. bei denen eine Gesundheitsbedenklichkeit des Wassers befürchtet wurde, werden nun für ihre notwendigen Untersuchungen entschädigt. Wurden die Trinkwasseruntersuchungen an einem Standort der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit durchgeführt, so werden den Betroffenen keine Kosten für Anfahrt, Probeentnahme, Untersuchung und Zusendung von Befund und Gutachten in Rechnung gestellt. Sind hier bereits Zahlungen erfolgt, so werden sie rückvergütet“, informiert Niederösterreichs Gesundheitsreferentin Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi.

„Ich ersuche nun die Gemeinden, in deren Wirkungsbereich derartige Untersuchungen durchgeführt wurden, die Betroffenen zu informieren. Notwendig für die Vergütung sind eine Bestätigung der Gemeinde, Name und Adresse des Hochwasseropfers, eine Bestätigung, dass der Hausbrunnen oder die Trinkwasserversorgungsanlage durch das Hochwasser beeinträchtigt wurde, die Angabe der Parzellennummer des Grundstücks sowie eine Erklärung des Hochwasseropfers, für die Trinkwasseruntersuchung keine andere finanzielle Unterstützung erhalten zu haben“, so Onodi.

Trinkwasseruntersuchungen können telefonisch oder schriftlich bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH an ihren Standorten in Wien, Graz, Linz, Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt und Wolfpassing beantragt werden, eine Rückvergütung bereits bezahlter Kosten kann am Standort Wien, 1226 Wien, Spargelfeldstraße 191, Telefon 01/732 16-0, beantragt werden.


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