12.12.2002 | 00:00

Neuer Kreisverkehr in der Nähe des Badener Spitzes fertig

170 Kreisverkehre in den letzten 10 Jahren errichtet

Kürzlich wurden die Arbeiten für den neuen Kreisverkehr in der Nähe des Badener Spitzes an der Kreuzung B 212 und der Landesstraße L 4042 abgeschlossen und somit ein weiterer Unfallhäufungspunkt durch eine derartige Anlage wirksam entschärft. Allein in den letzten zehn Jahren wurden in Niederösterreich 170 Kreisverkehranlagen gebaut.

Die B 212 führt von der B 17 Richtung Pfaffstätten und Baden. Nach etwa 300 Metern zweigt die Landesstraße L 4042 nach Gumpoldskirchen ab. Auf Wunsch der Marktgemeinde Gumpoldskirchen hat der NÖ Straßendienst zur Entschärfung dieses Kreuzungsbereiches mehrere Varianten untersucht und schließlich eine Kreisverkehrsanlage mit einem Außendurchmesser von 36 Metern gebaut. Die Landesstraße B 212 verzeichnet in diesem Bereich ein tägliches Verkehrsaufkommen von 13.000 Fahrzeugen. Mit dieser Kreuzungslösung sollen größere Verkehrssicherheit und besserer Fahrkomfort gewährleistet werden. Um die Verkehrssicherheit auch in der Nacht und bei schlechter Sicht zu erhöhen, wurde zusätzlich eine moderne Beleuchtung installiert. Die Gesamtbaukosten der Anlage (Bauzeit rund zwei Monate) betrugen rund 320.000 Euro, davon werden 72.000 Euro von der Gemeinde Gumpoldskirchen getragen.

Der Kreisverkehr ist aus verkehrstechnischer Sicht die Entdeckung des letzten Jahrzehnts. Besonders bei Freilandkreuzungen, wo es in Folge hoher Geschwindigkeiten immer wieder zu schweren Unfällen gekommen ist, hat sich die Kreisfahrbahn besonders bewährt. Alleine durch die geringere Einfahrgeschwindigkeit und die übersichtlichere Verkehrsführung bietet der Kreisverkehr mehr Sicherheit gegenüber der herkömmlichen Kreuzung. Konfliktpunkte werden reduziert, da der Lenker nur nach links zu schauen braucht. Außerdem werden der Verkehrsfluss erhöht und die Umweltbelastung reduziert. Dazu wird aggressives Bremsen und Anfahren vermieden. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, bleibt es in fast allen Fällen bei geringen Sachschäden.


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